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Thema: Reisen & Urlaub


Mietwagenbuchung im Urlaub und worauf Sie achten sollten

Rund um Ostern beginnt die erste große Reisewelle des Jahres in wärmere Gefilde. Viele Urlauber wollen vor Ort mobil sein und mieten dafür Fahrzeuge an. Der AvD erklärt, worauf Reisende achten sollten.

Schon um die Reisekasse zu schonen, ist eine Auswahl von Angeboten sinnvoll. Internetportale geben mit wenigen Eingaben Überblick. Das geht bequem und praktisch von Zuhause aus. Im besten Fall lassen sich super Schnäppchen finden. Wichtiger Nebeneffekt: Wird über ein deutsches Portal gebucht, gilt für den Mietvertrag deutsches Recht. Schließt man dagegen am Urlaubsort den Vertrag, gilt das ausländische Recht und auch rechtliche Streitigkeiten müssen dann dort ausgetragen werden.

Der zu zahlende Mietpreis richtet sich nach der Mietdauer und dem Versicherungsschutz, der nicht automatisch im Grundpreis enthalten sein muss. Über die verpflichtende Haftpflicht hinaus kann der Mieter Diebstahl- und Vollkaskoschutz zu wählen. Der AvD rät dazu, denn sonst müssen Schäden während der Mietzeit, die kein anderer verursacht hat, selbst bezahlt werden. Achten sollte man auch auf ausgewiesene Selbstbehalte nach Unfall oder Schaden, meist zwischen 300 Euro bis 1.000 Euro. Sie senken die Miete, häufig ist aber der Zahlbetrag ohne Selbstbehalt in einem noch vertretbaren Rahmen.

Auswirkungen hat ein Angebot ohne Selbstbehalt auch auf eine verlangte Kaution. Da die Bezahlung mit Kreditkarte mittlerweile Standard ist, wird diese mit einem Betrag zur Sicherung eventueller Schäden belastet. Das verlangen vor allem Vermieter in Urlaubsorten, die häufig mit großen Anbietern zusammenarbeiten. Bei Angeboten ohne Selbstbeteiligung eines Anbieters in Deutschland übernimmt dieser im Schadenfall in der Regel eine einbehaltene Kaution.

"Bei einigen Verträgen deckt der Vollkaskoschutz nicht alle Schäden automatisch ab", erläutert AvD-Jurist Herbert Engelmohr. "Beschädigte Reifen, Scheiben oder Unterboden könnten ausgeschlossen sein. Auch ein Befahren von nicht befestigten Straßen kann einen Versicherungsausschluss nach sich ziehen. Bei einem Trip abseits befestigter Wege haftet der Mieter."

Der AvD empfiehlt, bei der Auswahl die eigenen Bedürfnisse zu berücksichtigen. Dazu gehört die Kategorie, wie etwa Kleinwagen oder Kombi, sowie ein eingebautes Navigationsgerät oder auch ein Kindersitz. Solches Zubehör muss gesondert gebucht werden und erhöht den Gesamtpreis. Vorsicht bei Kilometerbegrenzungen: Wird mehr gefahren als festgelegt, verteuert sich die Miete überproportional. Besser ist, ohne Begrenzung anzumieten.

Sehr wichtig ist bei Abholung und Rückgabe des Fahrzeuges gemeinsam mit Mitarbeitern des Vermieters ein Übergabeprotokoll zu erstellen. Dabei zusätzlich bei Übernahme des Leihwagens vorhandene Schäden mit der eigenen Kamera genau festhalten. Vorsicht, wenn der Mieter vor Ort Schriftstücke unterschreiben soll, die nicht in seiner Muttersprache verfasst sind. Es kann vorkommen, dass damit ein neuer Vertrag zu anderen Konditionen nach dem Recht des Urlaubslandes abgeschlossen wird.

Tipp: Mietwagen mit vollem Tank zurückgeben. Das Auffüllen eines leeren Tanks wird vom Vermieter mit bis zu 3 Euro pro Liter in Rechnung gestellt. Es empfiehlt sich, das Fahrzeug während der Öffnungszeiten der Mietstation zurückzugeben.

Mieter von Wohnmobilen müssen auf die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges achten Mit der Fahrerlaubnis der Klasse B dürfen nur Fahrzeuge bis 3,5 t gefahren werden. Hat das Fahrzeug ein höheres Gesamtgewicht, ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 nötig. Diese Grenzen sind auch bei Anmietungen außerhalb Europas zu beachten. In diesen Weltregionen ist immer das Mitführen eines Internationalen Führerscheins ratsam. Diesen bekommt man von seiner örtlichen Führerscheinstelle ausgestellt.


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