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Thema: Autoratgeber


Von Weihnachten bis Neujahr: Wichtiges für Autofahrer rund um die Feiertage

Weihnachtsbaumtransport – aber richtig

Die Beschaffung des allfälligen Weihnachtsbaums ist fast immer mit Transportproblemen verbunden. Der Transport des sorgsam "eingenetzten" Baumes auf dem Dach sollte nur mit einem vorschriftsmäßigen Dachträger (Dachlast max. 50 kg) und mit einem in Fahrtrichtung platzierten Stamm erfolgen. Beim Transport im Kofferraum darf die Heckklappe offen bleiben (Sicherung mit Gummi-Expander), wenn der Baum nicht seitlich über die Fahrzeugumrisse hinausragt. Wenn am Heck mehr als 150 cm herausragen, muss eine rote Fahne oder ein rotes Tuch an die Baumspitze gebunden werden. Vorsicht: Baumharz lässt sich aus modernen Polster- und Kunststoffen nur schwer entfernen!

Restalkohol kann am Feiertag danach zur Falle werden

Für einige Autofahrer wird es über die Feiertage wieder ein böses Erwachen geben: Sie haben an den Abenden ordentlich mitgefeiert und sind am Folgetag zu den Verwandtenbesuchen mit Promille unterwegs. Denn pro Stunde baut der Körper im Schnitt nur 0,1 Promille an Blutalkohol ab. Wer an Heiligabend 4 Glas Wein getrunken hat, würde am anderen Morgen folglich betrunken aufbrechen. Der AvD rät deshalb, vorher festzulegen, wer fährt – der Fahrer sollte nüchtern feiern.

AvD Notrufzentrale rund um die Uhr erreichbar

Eine Panne ausgerechnet zu Weihnachten ist weniger romantisch, als ärgerlich. Man ist unpassend gekleidet, unzweckmäßig ausgerüstet und Familie, Verwandte oder Freunde warten. Deshalb ist die AvD Notrufzentrale unter 0800 990 990 9 sofort erreichbar und sorgt dafür, dass schnellstmöglich geholfen wird. Ob Pannenhilfe, Abschleppen oder Ersatzwagen - alles, was nötig ist, steht auch an den Feiertagen bundes- und europaweit zur Verfügung. Der AvD bittet in diesem Zusammenhang alle Autofahrer, an den Feiertagen besonders hilfsbereit zu sein und anderen, wo möglich, zu helfen.

Starker Feiertagsverkehr 2015 erwartet

Wegen der Lage der Feiertage ist speziell am ersten Weihnachtsfeiertag, Freitag, 25. Dezember 2015, mit sehr starkem Weihnachtsverkehr zu rechnen, der auch über die Nacht auf Samstag anhalten wird. Der AvD empfiehlt, zur Orientierung auf jeden Fall einen Straßenatlas mitzunehmen, um weiträumige Umleitungen ins Navigationssystem eingeben zu können, weil viele Navis leider immer zur nächsten Autobahnauffahrt zurückführen. Man sollte immer die Verkehrsmeldungen hören und am Navigationsgerät, so vorhanden, die TMC-Funktion zur Anpassung an die aktuelle Verkehrslage aktivieren. Wer kann, sollte am ersten Feiertag antizyklisch erst am Nachmittag oder schon früh vor 6 Uhr morgens losfahren. Auch rund um Silvester muss mit starkem Fernverkehr gerechnet werden, da Donnerstag, der 31. Dezember 2015, in ein langes Wochenende mündet, das viele Kurzurlauber nutzen werden.

Das Auto Silvester in der Garage lassen

"Prosit 2016" – nur noch wenige Tage, dann verabschieden wir uns vom alten Jahr. Für einige Autofahrer wird es am Neujahrstag wieder ein böses Erwachen geben. Silvesterraketen und -knaller werden an manchem parkenden Fahrzeug wieder bleibende Erinnerungen an das nächtliche Feuerwerk hinterlassen haben.

Teilkaskoversicherung zahlt "Brand- und Explosionsschäden"

Wenn der Täter des Nachts unerkannt entkommen ist, dann hilft nur die eigene Teilkaskoversicherung, um den Brand- oder Explosionsschaden zu begleichen. Einen negativen Einfluss auf den Schadensfreiheitsrabatt hat dieses Unglück auf jeden Fall nicht. Ist der Täter bekannt oder hat er sich reumütig gemeldet, so zahlt seine private Haftpflichtversicherung den angerichteten Schaden. Bei einem unbekannten Täter ist es aber auf jeden Fall sinnvoll, den angerichteten Schaden vor dem Gang zur Versicherung der Polizei anzuzeigen.

Cabrio-Fahrer müssen zu Silvester noch mehr aufpassen. Ihre Teilkasko-Versicherung zahlt Schäden am Cabrio-Dach durch glimmende Raketenreste nämlich nicht. Für einen Teilkaskoschaden muss schon ein offenes Feuer ausbrechen. "Ansonsten greift hier nur die Vollkaskoversicherung ein", erklären die AvD Rechtsexperten.

Zwar sei es unwahrscheinlich, dass eine abgebrannte Rakete, die zufällig unter einem parkenden Auto landet, bleibende Schäden hinterlässt, doch fehlgeleitete Raketen haben schon häufiger Autoscheiben durchschlagen oder hässliche Lackschäden hinterlassen. Auch verantwortungslose Jugendliche und Erwachsene, die ihre Chinaböller in Auspuffen oder auf Autoreifen zünden, sorgen für bleibende Schäden am Fahrzeug. Der AvD rät den Eltern, ihre Kinder vor den teuren Folgen solchen Unsinns zu warnen, zumal in der Nähe von Autos auch immer explosionsgefährdete Benzindämpfe lauern können.

PKW möglichst in die Garage stellen

Um den Gefahren weitgehend aus dem Weg zu gehen, empfiehlt der AvD den eigenen Wagen möglichst in der Silvesternacht in die Garage zu stellen. "Laternenparker" sollten versuchen, ihr Fahrzeug in ruhigen Seitenstraßen abzustellen und belebte Kreuzungen und bekannte Feierplätze in der Nachbarschaft zu meiden. Das schützt den Wagen schließlich auch noch vor den alkoholisierten Vandalen, die in der Neujahrsnacht gern Fahrzeuge demolieren. Sollte dies passieren, und die Täter entkommen unerkannt, gleicht allerdings nur die Vollkaskoversicherung den Schaden am eigenen Wagen aus. Bei Zahlung durch die Versicherung ist eine Rückstufung des Schadensfreiheitsrabattes in der Vollkasko sodann obligatorisch.

Weiterhin sollten Windabweiser an Schiebedächern entweder demontiert oder mit Klebeband verschlossen werden, damit sich darunter keine Knallkörper fangen können. Ein Cabriolet gehört in die Garage oder zumindest unter ein stabiles Paletot. Ein sauberes Auto mit gewachstem Lack ist gegen Feuerwerk besser gefeit – ggf. können Schmauchspuren mit Lackreiniger entfernt werden, raten die AvD Experten.

Fahren an Silvester – nur für Nervenstarke

Zwischen 23.30 Uhr und 1 Uhr sollten nur unvermeidbare Fahrten vorgenommen werden. Dabei langsam fahren, Fenster geschlossen halten, "Feuerwerkern" ausweichen und ggf. anhalten. Das Durchfahren des Privatfeuerwerks provoziert Attacken auf das Auto – daran sollten auch Taxifahrer denken.

Wer Auto fährt, darf keinen Alkohol trinken

Die Polizei wird auch in diesem Jahr wieder im gesamten Bundesgebiet verstärkt Alkohol-Kontrollen vornehmen. Es ist zu befürchten, dass erneut viele Autofahrer wegen Trunkenheit ihren Führerschein abgeben müssen. Mit Alkohol im Blut ist man nicht mehr verkehrstauglich und gefährdet sich und andere. Deshalb gilt: Wer Auto fährt, darf nicht trinken - auch wenn noch 0,5 Promille "erlaubt" sind! Der AvD empfiehlt, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen, die in fast allen Städten besonders lange verkehren, ein Taxi zu nehmen (Achtung: Wartezeiten!) oder sich mit Freunden zu verabreden, wer nach Hause fährt.

Übrigens: Führerscheininhaber dürfen alkoholisiert nicht nur keinerlei Fahrzeuge bewegen sondern auch zu Fuß keine Verkehrsdelikte begehen - auch das kann Punkte einbringen.


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