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Thema: Wirtschaft & Handel


Volkswagen wird seine Suzuki-Beteiligung von 19,9% abgeben

Ein Schiedsgericht in London hat im Verfahren zwischen der Suzuki Motor Corporation und der Volkswagen Aktiengesellschaft seinen Schiedsspruch vorgelegt. Damit ist die Zusammenarbeit beider Parteien für beendet erklärt. Die Richter bescheinigten Volkswagen vertragstreues Verhalten und stellten ein ordentliches Kündigungsrecht des Kooperationsvertrages seitens Suzuki fest. Volkswagen wird in diesem Zusammenhang seine Suzuki-Beteiligung von 19,9% abgeben und erwartet hieraus einen positiven Einfluss auf Ergebnis und Liquidität des Unternehmens. Das Schiedsgericht bestätigte zudem eine Vertragsverletzung durch Suzuki und räumt Volkswagen Schadenersatzansprüche ein.

"Wir begrüßen, dass mit diesem Schiedsspruch Klarheit geschaffen wurde. Das Gericht hat festgestellt, dass Volkswagen alle Verpflichtungen des Kooperationsvertrages erfüllt hat. Trotzdem befanden die Richter, dass die Kündigung des Kooperationsvertrages durch Suzuki rechtens ist und die von Volkswagen gehaltenen Aktien abzugeben sind. Diese Entscheidung basiert auf dem Grundsatz, dass Verträge grundsätzlich kündbar sein müssen. Volkswagen erwartet aus dem Verkauf der Suzuki-Anteile einen positiven Einfluss auf Ergebnis und Liquidität des Unternehmens", teilte der Konzern dazu am Sonntag mit.

Zusätzlich bestätigte das Gericht eine Vertragsverletzung durch Suzuki. Suzuki hatte die laufenden Kooperationsprojekte Ende 2010/Anfang 2011 abgebrochen und Volkswagen kein "Last-Call-Recht" für die Lieferung von Dieselmotoren eingeräumt. Volkswagen behält sich vor, Schadenersatzforderungen gegenüber Suzuki geltend zu machen.

Volkswagen und Suzuki hatten im Dezember 2009 eine Zusammenarbeit vereinbart, um gemeinsam innovative und umweltfreundliche Kleinwagen zu entwickeln und ihre Präsenz auf den dynamischen automobilen Wachstumsmärkten auszubauen. Flankierend zu dieser strategischen Zusammenarbeit übernahm Volkswagen 19,9% Suzuki-Aktien. Suzuki erwarb im Gegenzug ca. 1,5% der Stammaktien der Volkswagen Aktiengesellschaft. Im November 2011 strengte Suzuki dann ein Schiedsverfahren in London an.


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