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Thema: Autotipps


Vom Youngtimer zum H-Kennzeichen

Sie gehören noch nicht zum "alten Eisen", sind aber auch nicht mehr ganz taufrisch. Als Youngtimer bezeichnet die Klassikerszene in der Regel Fahrzeuge, die zwischen 20 und 29 Jahre alt sind und somit vor dem automobilen Adelsprädikat Oldtimer stehen. Knapp zwei Millionen dieser Pkw registrierte das Kraftfahrt-Bundesamt Anfang 2014 in Deutschland.

"Vom Youngtimer zum H-Kennzeichen" lautet das Thema von TÜV Rheinland auf der diesjährigen Essener Techno Classica (15. bis 19. April). "Viele Freunde historischer Automobile bereiten ihre Schätze schon frühzeitig auf den 30. Geburtstag und die damit verbundene Anerkennung des H-Kennzeichens vor", berichtete Norbert Schroeder, Leiter Competence Center Classic Cars von TÜV Rheinland, am 16. April bei der Pressekonferenz in Essen. Zur Expertenrunde am Gemeinschaftsstand von TÜV Rheinland und der Classic Remise gehörte auch Frank Stippler, Top-Rennfahrer und TÜV Rheinland-Markenbotschafter. Der Audi-Entwicklungsfahrer und Liebhaber historischer Boliden startet unter anderem beim AvD-Oldtimer-Grand-Prix (07. bis. 09. August) auf dem Nürburgring und bestreitet die von TÜV Rheinland unterstützte AvD-Heldentour (29. bis 31. Juli).

Lancia Delta Integrale: Kult-Italiener bei TÜV Rheinland

Der Lancia Delta Integrale dominierte mit zahlreichen Siegen in den späten 1980er und frühen 1990er Jahren den Rallyesport. Heute zieht die zivile, knallrote Straßenversion bei TÜV Rheinland die Blicke der Messebesucher auf sich. "Dieser Wagen ist ein typisches Beispiel für ein künftiges kraftfahrzeugtechnisches, erhaltenswertes Kulturgut", erklärte Schroeder. Der kantige Italiener genießt schon heute Kultstatus.

Aber wie steht um die massenweise produzierten Brot-und-Butter-Vehikel, die einst zu Hunderttausenden über unsere Straßen fuhren? Viele dieser Fahrzeuge wie beispielsweise der Ford Escort, Opel Kadett, VW Käfer oder die alte 3er-Reihe von BMW wurden im Laufe ihres Autolebens verschlissen, verbastelt und verschrottet. "Statistiken belegen, dass nur relativ wenige dieser Bestseller relativ unbeschadet überlebt haben und zwar solche, die für ihre Besitzer schon frühzeitig einen Liebhaberstatus hatten, bei denen Wartung und gute Pflege im Vordergrund standen. Für den Alltag nutzten sie häufig ein zweites Fahrzeug", sagte Norbert Schroeder. Der TÜV Rheinland-Fachmann unterteilt den Lebenszyklus eines Automobils und künftigen Klassikers in verschiedene Phasen:

  • Alles beginnt mit der Produktionsphase. Sie umfasst die Entwicklung durch den Hersteller, der das Fahrzeug zur Serienreife bringt und produziert.

  • Mit der Auslieferung des Autos beginnt seine Gebrauchsphase. Diese Periode, in der das Fahrzeug täglich im Straßenverkehr bewegt wird, dauert im Durchschnitt zehn Jahre. Anschließend entscheidet es sich, ob der Wagen verbraucht ist und in die Schrottpresse wandert oder möglicherweise für gelegentliche Spritztouren weiterhin beim Besitzer bleibt.

  • Jetzt beginnt allmählich die Phase des Vergessens und der Vernachlässigung. Dieser Zeitraum ist entscheidend für den Status im späteren, potenziellen "Klassikerleben".

  • Ist dieser Abschnitt überstanden und zeichnet sich eine neue Liebe zum alten Auto ab, beginnt die Phase des bewussten Erhalts – die Sammlungsphase, quasi die Geburtsstunde eines Youngtimers.

Individuelle Vorstellung vom Traumwagen

"Je nach Nutzung, Erhalt und Sensibilität vor der Sammlungsphase, kann der Zustand der Fahrzeuge deutlich variieren. Dies bezieht sich sowohl auf die Originalität – Spezifikation durch den Hersteller inklusive möglicher Veränderungen während der Gebrauchsphase – als auch auf den optischen und technischen Erhaltungszustand. "Wie das ,richtige’ Liebhaberstück letztendlich aussehen und funktionieren soll, hängt immer von den individuellen Vorstellungen und ideellen Sichtweisen ab", unterstrich Norbert Schroeder. Im Hinblick auf eine spätere Zulassung als Oldtimer mit H-Kennzeichen nach Paragraf 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sollte das Fahrzeug jedoch möglichst im originalen Zustand erhalten bleiben. Modifikationen wie eventuelle Tuningmaßnahmen sollten sich im Rahmen der Gebrauchsphase bewegen.

"Ein solches Engagement wird 30 Jahre nach dem Tag der ersten Zulassung mit dem H-Kennzeichen, dem Gütesiegel für automobiles Kulturgut, belohnt", erklärte TÜV Rheinland-Experte Schroeder und betonte zugleich: "Mit diesem Gedankengut wächst die Chance, auch in Zukunft den Zeitgeist unserer Kulturgüter ablesbar zu machen."

Günstige Versicherungsprämien

Übrigens: Viele Assekuranzen versichern Youngtimer, ähnlich wie Oldtimer, zu besonders günstigen Konditionen. Die häufigsten Voraussetzungen für den Versicherungsschutz: Das Fahrzeug ist älter als 20 Jahre, keine Alltagsnutzung, zweiter Pkw vorhanden, Garage beziehungsweise Carport, Fahrleistung maximal 10.000 Kilometer im Jahr, Fahrer mindestens 23 Jahre alt, Führerscheinbesitz seit mindestens vier Jahren. Neben dem üblichen Marktwert ist häufig auch ein darüber hinausgehender Wiederherstellungs- oder Wiederaufbauwert mitversichert. Dafür wird ein aktuelles Gutachten – wie es beispielsweise die TÜV Rheinland-Sachverständigen ausstellen – benötigt. Die Zustandsbeschreibung muss die Bereiche Karosserie, Technik, Innenausstattung und Lack umfassen.


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