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Thema: Auto & Geld


Förderung für Partikelfilternachrüstung früh beantragen

Besitzer von Dieselfahrzeugen bekommen erneut 260 Euro vom Staat, wenn sie einen Partikelfilter nachrüsten. Antragsformulare dazu können ab Februar auf den Internetseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA (www.bafa.de), heruntergeladen werden. Der neue Fördertopf für Filternachrüstungen reicht für ca. 115.000 Fahrzeuge.

Inzwischen heißt es vielerorts: Einfahrt in die Umweltzone nur mit grüner Plakette. Die Umrüstung von Gelb auf Grün kann sich dementsprechend lohnen – auch für den möglichen Wiederverkauf. In der letzten Förderrunde 2012/13 haben 187.000 Besitzer älterer Selbstzünder den Zuschuss in Anspruch genommen. Der neue Fördertopf für Umbauten im Zeitraum zwischen Januar und Dezember 2015 reicht für ca. 115.000 Umrüstungen. Dazu Jürgen Wolz von TÜV SÜD: "Wer jetzt über die staatlich geförderte Nachrüstung nachdenkt, sollte ab Februar den Antrag stellen. Die Förderanträge werden der Reihe nach bearbeitet. Wer zu spät kommt oder wichtige Nachweise nicht pünktlich liefern kann, läuft Gefahr, dass der Topf bereits leer ist."

Die Eckdaten der neuen Förderrunde: Einmalig bezuschusst wird die Nachrüstung eines Dieselfahrzeugs mit einem Partikelfilter mit 260 Euro. Das Fahrzeug muss bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmalig zugelassen worden sein. Die Einmalzahlung erhalten Besitzer von PKW sowie von leichten Nutzfahrzeugen oder Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung, wie beispielsweise Wohnmobilen, jeweils bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Erstzulassung bis einschließlich 16. Dezember 2009. Der Zuschuss gilt nur für Fahrzeuge, die zwischen dem 01. Januar und dem 31. Dezember 2015 nachgerüstet wurden. Dazu muss eine entsprechende Bescheinigung der Fachwerkstatt vorgelegt werden. Das BAFA weist ausdrücklich darauf hin, dass Nachrüstungen vor dem 01. Januar 2015 nicht bezuschusst werden. Anträge können ab Februar beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Antragsberechtigt ist der Halter zum Zeitpunkt der Antragsstellung.


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