Kooperation
Autosieger.de
Artikel drucken Diesen Artikel drucken

HTML-Format: https://www.autosieger.de/toyota-patentfreigabe-fuer-alternative-antriebstechniken-article30331.html

Thema: Motor & Technik


Toyota Patentfreigabe für alternative Antriebstechniken

Toyota BrennstoffzellenautoToyota ebnet den Weg für eine zunehmende Verbreitung von Brennstoffzellenfahrzeugen: Das Unternehmen gibt jetzt mehr als 5.600 seiner Patente rund um die alternative Antriebstechnik für die Öffentlichkeit frei.

Der japanische Automobilhersteller ist Vorreiter auf diesem Gebiet: Mit dem Toyota Mirai ist seit dem 15. Dezember 2014 das erste Brennstoffzellenfahrzeug der Marke in Japan erhältlich, im September 2015 folgt die Markteinführung in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Die wasserstoffbetriebene Limousine kommt ohne CO2- und andere Schadstoffemissionen aus, bietet aber vergleichbare Leistungswerte und Reichweiten wie konventionell angetriebene Fahrzeuge.

Brennstoffzellenfahrzeug Toyota Mirai

Um die Technik in dieser frühen Phase am Markt zu etablieren und ihre Verbreitung voranzutreiben, sind nach Ansicht von Toyota jedoch gemeinsame Initiativen mit anderen Fahrzeugherstellern und Energieversorgern, die sich um die notwendigen Wasserstoff-Tankstellen kümmern, erforderlich. Aus diesem Grund gibt das Unternehmen insgesamt rund 5.680 seiner weltweiten Patente frei. Die kostenlose Nutzung erfordert lediglich einen Vertrag mit Toyota, in dem unter anderem die beabsichtigte Verwendung und die üblichen Lizensierungsfragen geklärt werden.

Die Patente umfassen Schlüsseltechnologien wie Brennstoffzellen-Stacks (1.970 Patente), Hochdruck-Wasserstofftanks (290 Patente) und Steuer-Software (3.350 Patente). Für den Ausbau des Tankstellennetzes können Unternehmen und Organisationen darüber hinaus rund 70 Toyota Patente nutzen, die sich mit dem Aufbau und Betrieb von Wasserstoff-Stationen beschäftigen.


Autosieger.de - Das Automagazin | https://www.autosieger.de

URL für diesen Artikel: https://www.autosieger.de/toyota-patentfreigabe-fuer-alternative-antriebstechniken-article30331.html