Kooperation
Autosieger.de
Artikel drucken Diesen Artikel drucken

HTML-Format: https://www.autosieger.de/verkehrsrecht-2015-die-neuerungen-article30144.html

Thema: Auto & Recht


Verkehrsrecht 2015: Die Neuerungen

Rund ums Auto und den Straßenverkehr ändert sich auch 2015 einiges. Sowohl der nationale Gesetzgeber als auch die EU in Brüssel haben neue Vorschriften erlassen, die in Deutschland umzusetzen sind. Die wichtigsten Neuerungen stellt der Automobilclub von Deutschland e.V. für Sie im Folgenden zusammen:

Abmeldung eines Fahrzeuges online

Das Bundesverkehrsministerium macht den ersten Schritt hin zu einem internetbasierten Zulassungsverfahren und ermöglicht die Beendigung der Zulassung eines Kfz online ("i-Kfz"). Ab dem 01.01.2015 werden Stempelplaketten und neuen Zulassungsbescheinigungen mit verdeckten QR-Codes verwendet. Mit Hilfe dieses Codes kann dann über ein zentrales Portal des Kraftfahrtbundesamtes und der Bundesländer der Antrag auf Außerbetriebsetzung ohne persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle gestellt werden. Alternativ ist der Weg zur Zulassungsstelle selbstverständlich immer noch möglich. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums werden durchschnittlich jährlich rund 9 Millionen Fahrzeuge abgemeldet.

Mitnahme der Kennzeichen bei Umzug

Ebenfalls ab dem 01.01.2015 kann ein Fahrzeughalter beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk sein bisheriges Kennzeichen weiter führen. Dies kann bei jedem Wohnsitzwechsel innerhalb des Bundesgebietes in Anspruch genommen werden. Man kann sich selbstverständlich am neuen Wohnort auch ein anderes Kennzeichen zuteilen lassen. Der Wohnortwechsel muss aber immer dem Einwohnermeldeamt mitgeteilt werden.

Änderungen bei Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen dürfen ab dem 01.05.2015 durch Zulassungsbehörden nur am Standort des Fahrzeugs ausgegeben werden. Das mit den Schildern zu versehende Fahrzeug muss identifiziert sein, eine gültige Hauptuntersuchung (HU) haben und im Fahrzeugschein eingetragen sein. Fahrten ohne HU sollen nur noch zur Zulassungsbehörde oder Untersuchungsstelle bzw. Werkstatt möglich sein. Wird bei einer Fahrt mit Kurzzeitkennzeichen die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mitgeführt, werden 20 Euro Verwarngeld verhängt.

Förderungsprogramme der Bundesregierung

2015 wird es wieder eine Förderung von Nachrüstungen mit Rußpartikelfilter in Dieselfahrzeugen geben. Die Nachrüstung von Diesel-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge werden vom Bund mit insgesamt 30 Millionen Euro gefördert. Mit der Abwicklung ist wieder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betraut. Einzelheiten zu den Voraussetzungen sollen noch mitgeteilt werden.

Das Bundeswirtschaftsministerium will im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) für dienstliche Zwecke angeschaffte und genutzte Elektrofahrzeuge eine Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung in Höhe der Hälfte des Anschaffungswertes vorsehen. Der NAPE wird am 3. Dezember 2014 beschlossen. Die Förderung soll bereits ab 2015 gelten.

Anschnallpflicht für Taxifahrer, neue Kindersitze und Verwarngeld für Radler

Bereits in Kraft sind weitere neue Bestimmungen im Bereich des Straßenverkehrs. Fahrer von Taxen oder Mietwagen müssen sich während einer Personenbeförderung jetzt anschnallen. Kindersitze dürfen jetzt mit sog. Universal-IsoFix-System in Autos verwendet werden, die der ECE-Regelung Nr. 129 entsprechen. Außerdem ist das Befahren von Fahrradwegen auf der falschen (linken) Seite entgegen der Fahrtrichtung mit Verwarngeld zwischen 25 Euro und 35 Euro ahndbar.

Lkw-Maut wird ausgeweitet

Die Lkw Maut wird zum 01.07.2015 zusätzlich auf rund 1.100 Kilometer Bundesstraßen erhoben. Ab dem 01.Oktober soll die Mautpflicht dann auch für Kraftfahrzeuge ab 7,5 t zulässiger Gesamtmasse gelten, gegenüber der Gewichtsuntergrenze von 12 t wie momentan. Zudem hat das Bundesverkehrsministerium mitgeteilt, dass der Vertrag mit dem Mautbetreiber Toll Collect bis 31.08.2018 verlängert worden ist.

Euro-6 gilt für neue Dieselfahrzeuge

Mit Dieselmotor ausgerüstete neue Fahrzeuge dürfen zu Beginn des neuen Jahres nur noch dann verkauft und zugelassen werden, wenn sie die Emissionsgrenzwerte der Euro-6-Norm einhalten. Der Ausstoß von Stickstoffoxiden wird auf 80 mg/kg begrenzt, was gegenüber der Vorgängernorm Euro-5 eine Verringerung von 50% bedeutet. Zusammen mit Kohlenwasserstoffemissionen darf der Ausstoß nicht mehr als 170 mg/kg betragen. Bereits seit September 2014 bekommt kein Hersteller mehr eine Typgenehmigung für Dieselmotoren, die nicht die Werte von Euro-6 einhalten.

"ecall" wird Pflicht in Europa

Das automatische Notrufsystem "ecall" muss nach einer EU-Verordnung ab dem 01. Oktober in jeden in der EU gebauten Neuwagen eingebaut werden. Das EU-Parlament und der Rat hatten dem entsprechenden Entwurf der Kommission zugestimmt.

Verbandskästen sollten überprüft werden

Material in Verbandskästen muss ab 2015 einer neuen DIN-Norm entsprechen. Nach der Vorschrift des § 35h Absatz 4 StVZO darf aber das in den Kästen vorhandene alte Material bis zum Erreichen des Verfallsdatums weiterbenutzt werden.

Vignettenpreise in Österreich und der Schweiz

In beiden Ländern werden die Vignettenpreise für alle Kategorien angehoben. Kräftig fällt der Anstieg in der Schweiz aus, wo z.B. die Jahresvignette von 40 Franken auf 100 Franken steigt.


Autosieger.de - Das Automagazin | https://www.autosieger.de

URL für diesen Artikel: https://www.autosieger.de/verkehrsrecht-2015-die-neuerungen-article30144.html