Kooperation
Autosieger.de
Artikel drucken Diesen Artikel drucken

HTML-Format: https://www.autosieger.de/auto-verbandskasten-neue-vorschriften-seit-anfang-2014-article28167.html

Thema: Autoratgeber


Auto-Verbandskasten: Neue Vorschriften seit Anfang 2014

Der Verbandskasten schlummert zumeist unbeachtet irgendwo im Auto. Wohl nur die wenigsten Autofahrer werfen regelmäßig einen Blick auf seinen Inhalt, obwohl das sterile Material ein Verfallsdatum besitzt. Doch nicht nur deshalb ist ein Kontrollblick wichtig. Seit Jahresbeginn gelten auch neue Vorschriften, was für den medizinischen Notfall an Bord zu sein hat. Die Norm, die den Inhalt des Verbandkastens vorschreibt, wurde den neuesten notfallmedizinischen Erkenntnissen anpasst.

"Allerdings gibt es eine Übergangsfrist bis zum Ende des Jahres. So lange dürfen Verbandkästen mit der bisherigen Norm verkauft werden", beruhigt Jürgen Wolz von TÜV SÜD: "Danach aber gelten die neuen Bestimmungen, wobei der alte Verbandskasten bis zum Erreichen des Verfallsdatums seines Inhalts weiter verwendet werden kann." Dem Fachmann zufolge "macht es wenig Sinn, die neuen Bestandteile nun einzeln zuzukaufen". Vielmehr ist der Neuerwerb eines Verbandskastens oft günstiger als die Ergänzung, zumal ja eben auch alle anderen Bestandteile regelmäßig ersetzt werden müssen, sobald ihr Verfallsdatum abläuft.

Neben den bisherigen Inhaltsmaterialien müssen die Kästen nun zusätzlich ein 14-teiliges Set aus zugeschnittenen Pflasterstreifen, Fingerstrips und Fingerkuppenverbänden, ein Verbandpäckchen in Kindergröße sowie Tücher zur Hautreinigung enthalten. Wer einen neuen Verbandskasten erwerben möchte, sollte darauf achten, dass dieser der seit Januar geltenden Norm DIN 13164 entspricht. Abgelaufene Materialien müssen jedoch nicht zwangsläufig weggeworfen werden, schildert TÜV SÜD-Fachmann Wolz seine Erfahrungen: "Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen nutzen sie oft und gerne zu Anschauungszwecken."

Gestrichen wurde ein Verbandpäckchen M, ein Verbandtuch BR, Wundschnellverbände (DIN 13019-E 10 x 6) sowie die Verwendung von Mullbinden als Alternative für Fixierbinden.

Wer keinen Verbandskasten mittführt, riskiert bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld von 5 Euro und bei der Hauptuntersuchung einen geringen Mangel. "Grundsätzlich sollte der Verbandskasten schnell erreichbar verstaut werden, etwa im Handschuhfach, im Stauraum unter den Sitzen oder in gut zugänglichen Seitenfächern des Kofferraumes", empfiehlt Wolz "und sicherlich ist es kein Fehler, wenn auch Mitreisende wissen, wo sich die Autoapotheke befindet und man selbst seine Erste-Hilfe-Kenntnisse auffrischt".


Autosieger.de - Das Automagazin | https://www.autosieger.de

URL für diesen Artikel: https://www.autosieger.de/auto-verbandskasten-neue-vorschriften-seit-anfang-2014-article28167.html