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Thema: Autoratgeber


Orangefarbene 13er TÜV-Plakete? Ab zum TÜV!

TÜV-PlaketteWer noch eine orangefarbene Prüfplakette mit der Zahl 13 auf dem Nummernschild hat, sollte sich so schnell wie möglich zur Hauptuntersuchung anmelden, so der Hinweis der TÜV SÜD-Experten. Sonst wird ab spätestens März nämlich ein Bußgeld fällig – und es droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

Die orangefarbenen Prüfplaketten mit der Zahl 13 auf den hinteren Kennzeichen von Autos, Anhängern oder Motorrädern sind zum Jahreswechsel abgelaufen. In welchem Monat, das erkennt man an der Zahl, die nach oben zeigt – zum Beispiel 12 für den Dezember. Ist die Plakette demnach im Dezember 2013 abgelaufen, droht dem Fahrer ab März 2014 ein Bußgeld von 15 Euro. Gleich 25 Euro und 1 Punkt in Flensburg werden fällig, wenn man die Hauptuntersuchung mehr als 4 Monate verschiebt. Nach 8 Monaten schlägt der Verzug gar mit 40 Euro und 2 Punkten in Flensburg zu Buche. Achtung: Fahrer, die 2014 noch mit orangefarbener Plakette unterwegs sind, riskieren ihren Versicherungsschutz. Wer ohne gültige Plakette einen Unfall verursacht oder an einem Unfall beteiligt ist, muss womöglich für entstandene Schäden tief in die eigene Tasche greifen.

Keine Zeit schinden

Rückdatierung aufgehoben: Der Termin für die nächste HU orientiert sich inzwischen wieder am Termin der tatsächlich durchgeführten HU. Laut TÜV SÜD-Experten ist das aber keine Einladung zum Zeitschinden. Denn wer mehr als 2 Monate überzieht, muss zur erweiterten Prüfung – und zahlt einen Aufschlag auf die Gebühr von 20%. Grund ist die vertiefte Prüfung, für die es dann für volle 2 Jahre die neue Plakette gibt.


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