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Thema: Info & News


Glühwein und Autofahren - ein "No-Go"

Für die Vorweihnachtszeit sind nicht nur die Lichter, mit denen Straßen und Häuser geschmückt sind, charakteristisch. Auch kulinarische Köstlichkeiten wie Lebkuchen, Stollen und Plätzchen gibt es überall. Und was schmeckt dazu besser als Glühwein? Wer allerdings mit dem Auto unterwegs ist, sollte auf den Genuss des alkoholischen Warmgetränks verzichten. TÜV SÜD-Verkehrsexperte Gerhard Laub gibt Tipps für Autofahrer und auch Beifahrer, damit die Adventszeit auch im Straßenverkehr besinnlich bleibt.

Besonders an kalten Abenden sollen hochprozentige Getränke wie Feuerzangenbowle, Glühwein oder heißer Caipi für die Wärme von innen sorgen. Wer sich aber auf diese Art aufwärmt, sollte kein Fahrzeug mehr führen – weder Auto noch Fahrrad. Denn der Alkohol verlangsamt zum einen die Reaktion und schränkt zum anderen sowohl Wahrnehmungsleistung als auch Auffassungsgabe stark ein. Schon bei einem Wert von 0,5 Promille ist die Wahrscheinlichkeit, an einem Unfall beteiligt zu sein, achtmal höher als in nüchternem Zustand.

"Der warme Alkohol wird auch noch schneller vom Körper aufgenommen als andere alkoholische Getränke, da er den Kreislauf anregt und die Blutgefäße erweitert", erklärt Gerhard Laub, Fachlicher Leiter Verkehrspsychologie und Verkehrsmedizin bei TÜV SÜD. "Auf dem Weihnachtsmarkt gilt auch der einfache Grundsatz: Sobald Alkohol im Spiel ist, sollte das Auto stehen bleiben. Andernfalls riskiert man die eigene Sicherheit und die von anderen." Wer also weiß, dass er noch fahren muss oder will, sollte auf andere nicht alkoholische Heißgetränke ausweichen – denn auch diese wärmen wunderbar.

Aber nicht nur der Fahrer allein trägt die Verantwortung, wenn er angetrunken mit dem Auto unterwegs ist. Wer bewusst bei einer alkoholisierten Person einsteigt, muss auch auf dem Neben- oder Rücksitz mit Folgen rechnen. Im Falle eines Schadens kann den Beifahrer ein Mitverschulden von 25% treffen – ganz gleich, ob er selbst getrunken hat oder nicht.


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