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Thema: Reisen & Urlaub


Abwicklung von Unfallschäden ist bürokratischer Hürdenlauf

Laut ADAC ist bei einer Karambolage mit einem einheimischen Fahrzeug die Abwicklung von Unfallschäden nach wie vor schwierig und Zeit raubend. Der Verkehr auf dem rund 1.200 Kilometer langen Autoput entlang der fünf Staaten Südosteuropas hat zwar nicht mehr die Dichte wie früher; die bürokratischen Hürden an den Landesgrenzen sind für Autoreisende jedoch unverändert hoch. Obwohl das Versicherungsrecht in den Nachfolge-Staaten Ex-Jugoslawiens (seit dem EU-Beitritt vor allem in Slowenien) verbessert wurde, liegen beispielsweise die Kfz-Mindestdeckungssummen noch weit unter denen Westeuropas.

Wer trotz aller Vorsicht in einen Unfall mit Sachschaden verwickelt wird, kann froh sein, wenn er vor Reiseantritt eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Aber auch damit lassen sich Gutachter- und Mietwagenkosten außergerichtlich nicht durchsetzen – ebenso wenig wie eine Nutzungsausfallentschädigung. Bei Sachschäden benötigt man bei der Ausreise eine Unfallbestätigung von der Polizei.

Bei einem Unfall mit Personenschaden sollten Kraftfahrer stets auf eine Schutzbrief-, Kranken- und Unfallversicherung zurückgreifen können. Weil ein halbwegs angemessener Ersatz für Körperschäden meist nur im Klageverfahren durchsetzbar ist, rät der ADAC auch zum Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Wo es in den Autoput-Ländern Deutsch sprechende Rechtsanwälte gibt, erfährt man bei der Auslandsrechtsabteilung des ADAC.


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