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Thema: Reisen & Urlaub


Verkehrssünden im Ausland oft mit hohen Bußgeldern

VerkehrsündenWer sich im Urlaub nicht penibel an die Verkehrsvorschriften im Gastland hält, muss mit erheblichen Belastungen seiner Urlaubskasse rechnen. In den meisten europäischen Ländern sind die Bußgelder schon für harmlose Verkehrsdelikte erheblich höher als bei uns. Wie die jetzt vom ADAC aktualisierte Liste der Verkehrssünden im Ausland zeigt, kann schon falsches Parken das Urlaubsbudget stark schädigen. In Irland beispielsweise beginnen Parkknöllchen bei 80 Euro. Aber auch in Dänemark, Belgien, Griechenland, Norwegen, der Schweiz und in Spanien ist es angesichts hoher Geldbußen für Autofahrer empfehlenswert, das Auto nur dort abzustellen, wo dies erlaubt ist.

Im Urlaub darf man sich ruhig mal etwas mehr Zeit lassen. Sollte man auch, wenn man am Steuer sitzt, denn zu schnelles Fahren, ist in vielen Ländern ein teures Vergnügen. Schon 20 Kilometer schneller als erlaubt ahnden die Norweger mit mindestens 300 Euro. Auch in Belgien, Italien, Finnland, Schweden und in der Schweiz beginnen die Geldbußen schon für geringe Geschwindigkeitsübertretungen im dreistelligen Euro-Bereich.

Für viele Urlauber gehören das Gläschen Wein, ein erfrischendes Bier oder der extravagante Cocktail an der Hotelbar zum Urlaub wie Sonne und gute Laune. Am Steuer hat Alkohol aber auch im Urlaub nichts verloren. Nicht nur, dass in einigen Ländern - vorzugsweise im Osten und Norden Europas - deutlich niedrigere Promillewerte gelten als bei uns, auch die Strafen sind vielerorts dramatisch hoch. Finnland und Schweden liegen hier an der Spitze. Wer alkoholisiert erwischt wird, zahlt mindestens 15 beziehungsweise 30 Tagessätze, also in der Regel einen halben oder einen ganzen Monatsverdienst.

Nach wie vor können Auslandsübertretungen nur im Besuchsland selbst geahndet werden. Lediglich Österreich unterhält seit fast 15 Jahren mit Deutschland ein Vollstreckungshilfeabkommen. In den übrigen europäischen Ländern versucht man deshalb, Verkehrsverstöße, die von Ausländern begangen werden, möglichst gleich an Ort und Stelle einzutreiben. Wer nicht zahlen kann oder will, der riskiert, dass der Führerschein oder sogar das Fahrzeug vorübergehend beschlagnahmt werden.


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