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Thema: Auto & Recht


Trotz günstigem Benzin Zollvorschriften der Reiseländer beachten

Die Kraftstoffpreise haben nahezu überall in Europa bislang nicht gekannte Höhen erreicht. Die mitunter großen Preisunterschiede in den einzelnen Reiseländern sind jedoch geblieben. Die Folge: Überall dort, wo Sprit besonders preiswert ist, werden fleißig die Reservekanister gefüllt. Dank der EU-Osterweiterung sind die Zollvorschriften für die Mitnahme von Reservespritkanistern in einigen ost- und südosteuropäischen Ländern zwar weggefallen, das Mitführen von Sprit in Behältern ist vielerorts jedoch weiterhin nur in bestimmten Mengen erlaubt oder sogar ganz verboten. Hier die Länderbestimmungen im Einzelnen:


  • Nicht mitgeführt werden darf Reservesprit in den EU-Ländern Griechenland, Luxemburg und Ungarn sowie in Bulgarien, Kroatien und Rumänien.
  • Beim Übersetzen per Fähre nach Dänemark, Norwegen, Schweden und Finnland kann die Mitnahme von Reservekraftstoff in Kanistern verboten sein (Auskunft erteilt die jeweilige Reederei). Grundsätzlich tabu ist Reservesprit auf Fährschiffen nach Großbritannien, Irland, Island sowie nach Zypern.
  • 25 Liter im Kanister erlauben die Schweiz, Liechtenstein und die Türkei (nicht auf dem Fährweg).
  • Die Mitnahme von 20 Liter gestatten Mazedonien.
  • Fünf Liter sind in Serbien-Montenegro gestattet.

Autofahrer, die durch die Schweiz nach Italien oder Frankreich wollen beziehungsweise aus der Schweiz nach Österreich oder Deutschland zurückkehren, müssen Reservemengen über zehn Litern verzollen. Dies gilt generell bei allen Autoreisen von einem Nicht-EU-Land in ein EU-Land.

In Deutschland darf man aus Sicherheitsgründen nicht mehr als 20 Liter in Behältern im Pkw mitführen. Daran sollten vor allem Autoreisende denken, die den meist viel billigeren Kraftstoff aus den neuen EU-Ländern mit nach Hause bringen möchten. Laut ADAC sollte man es aber in allen Urlaubsländern bei einer angemessenen Menge belassen, wenn man Sprit in Behältern mitführt.


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