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Thema: Info & News


Mazda erweitet Angebot an behindertengerechten Fahrzeug-Umbauten

Mazda baut seine Kooperationen auf dem Gebiet der behindertengerechten Fahrzeug-Umbauten weiter aus und arbeitet nun eng mit führenden Herstellern und Fahrzeug-Umrüstern moderner Fahrhilfensysteme zusammen. Neben der Paravan GmbH hält Mazda nun mit der Petri + Lehr GmbH & Co. KG, der Mobilcenter Zawatzky GmbH und der Veigel GmbH + Co. KG 3 weitere starke Partner bereit und bietet so Personen mit eingeschränkter Mobilität und Behinderung ein umfangreiches und behindertengerechtes Ausrüstungsprogramm.

Neben umfassender Umrüsttechnologie und speziellen Unterstützungsangeboten hält Mazda über seine bundesweit aufgestellten Kooperationspartner für alle Mazda Modelle (vorrangig mit Automatikgetriebe) eine individuell zugeschnittene Lösung bereit. Von einzeln zu montierenden Bedienungserleichterungen (wie beispielsweise Handbediengeräte, Lenkhilfen oder Pedal-Modifikationen) bis hin zu umfassenden Fahrzeug-Umbauten steht Mazda Kunden mit eingeschränkter Mobilität damit eine ganze Palette an Umrüstmaßnahmen zur Verfügung. Informationen zu den von Mazda empfohlenen Fahrzeugumrüstern erhalten Kunden bei allen Mazda Vertriebspartnern.

Bereits 2008 konnte Mazda auf diesem Gebiet überzeugen und gewann mit der Neuauflage des Kompakt-Vans Mazda5 die Auszeichnung "Handicap-Auto des Jahres 2008". Insbesondere durch das große Platzangebot im Innenraum, das hochflexible Karakuri-Verstau- und Sitzkonzept sowie die elektrischen Schiebetüren hinten punktete das Fahrzeug bei der Fach-Jury und eignet sich daher optimal für behindertengerechte Umbauten.

Das soziale Engagement des japanischen Automobilherstellers für Personen mit Behinderungen reicht allerdings weiter: Mazda bietet auf die gesamte Modellpalette einen Behinderten-Rabatt von derzeit bis zu 22% (abhängig vom jeweiligen Modell) bei Vorlage eines gültigen behördlichen Schwerbehindertenausweises. Den Nachlass beim Neuwagenkauf erhalten alle Kunden mit einem Behindertenausweis und einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50%. Voraussetzung für den Rabatt ist, dass das Fahrzeug auf den Inhaber des Schwerbehindertenausweises zugelassen und eine Mindesthaltedauer von 12 Monaten eingehalten wird. Die Abwicklung des Verkaufs erfolgt ausschließlich durch die Mazda Vertriebspartner.


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