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Thema: Auto & Recht


Führerscheinentzug bei Straftaten

Nach Ansicht von Verkehrsjuristen sollte der Gesetzgeber prüfen, ob dem Strafrichter bei schwerwiegenden Straftaten generell die Möglichkeit gegeben werden soll, dem Täter die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn die Straftat unter Missbrauch der Fahrerlaubnis begangen wurde.

Eine entsprechende Empfehlung hat der 42. Deutsche Verkehrsgerichtstag ausgesprochen. Bisher kann der Richter die Fahrerlaubnis nur dann entziehen, wenn sich aus der Tat ergibt, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen charakterlich ungeeignet ist, weil er bereit ist, seine kriminellen Interessen über die im Verkehr erforderliche Sorgfalt und Rücksichtnahme zu stellen.


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