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Thema: Auto & Geld


Kfz-Steuerbefreiung bei Neuzulassung bis 30. Juni gesichert

Autokäufer, die auf die Auslieferung ihres Neuwagens warten, sollten beim Händler darauf dringen, dass das Auto möglichst bis zum 30. Juni zugelassen werden kann. Der ADAC weist darauf hin, dass alle neuen, zwischen dem 05. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erstmalig zugelassenen Pkw (Euro 4) ein Jahr keine Kfz-Steuer zahlen. Euro-5- und Euro-6-Autos, die in diesem Zeitraum neu zugelassen werden, sind sogar maximal 2 Jahre von der Steuer befreit, längstens jedoch bis 31. Dezember 2010. Die Steuerbefreiung für Neufahrzeuge ist Bestandteil des ersten Konjunkturprogramms der Bundesregierung und soll der Absatzkrise in der Automobilwirtschaft entgegen wirken.

Die rechtzeitige Zulassung verspricht laut ADAC noch einen weiteren Vorteil: Nach Ablauf der steuerfreien Phase werden Pkw nach der für sie günstigeren Variante der Kfz-Steuer besteuert. Dies kann entweder die bisherige alte Steuerformel sein oder die reformierte Kfz-Steuer, die am 01. Juli 2009 in Kraft tritt. Dabei wird neben dem Hubraum erstmals auch der CO2-Ausstoß zur Berechnung der Steuerhöhe herangezogen. Autos, die ab dem 01. Juli erstmals zugelassen werden, fallen automatisch unter diesen neuen Steuertarif.


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