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Thema: Info & News


Was eine GM-Pleite für Autobesitzer bedeuten kann

Der US-Autobauer General Motors (GM), sieht sich möglicherweise gezwungen, schon in den nächsten Tagen Insolvenz anzumelden – jedenfalls wird darüber in Kreisen der Finanzwelt heftig spekuliert.

Im Moment hängt der Sanierungsplan der GM-Oberen an einem politischen Seidenfaden im Weißen Haus in Washington. Das Ultimatum von US-Präsident Barack Obama für einen tragfähigen Rettungsplan läuft aus. Für Wirtschaft und Politik sind die Folgen einer Pleite derzeit nur schwer einzuschätzen. Doch wer ein Fahrzeug des Konzerns besitzt, muss sich zunächst keine allzu großen Sorgen machen, versichert Verbraucheranwalt Volker Lempp vom ACE Auto Club Europa. Später allerdings seien Probleme mit der Herstellergarantie nicht gänzlich ausgeschlossen.

Von einer Pleite des US-Herstellers GM aus Detroit wären laut ACE auch deutsche Kunden betroffen. GM vertreibt in Europa Fahrzeuge der Marken Opel, Cadillac, Chevrolet, Corvette und den als Spritschlucker verfemten Hummer. Dessen Produktion ist im Zuge der Absatzkrise schon vor Monaten massiv zurückgefahren worden. Als erste GM-Tochter hatte der schwedische Autohersteller Saab im Februar die Pleitefahne hissen müssen.

Zum 01. Januar 2009 waren in Deutschland laut Kraftfahrtbundesamt 5.765.725 Fahrzeuge der restlichen 5 GM-Marken zugelassen, alleine 5.551.614 davon sind Opel-Autos. (Chevrolet: 176.683; Cadillac, Corvette und Hummer: 37.428).

ACE-Rechtsexperte Volker Lempp antwortet auf die wichtigsten Fragen:

Sollten Besitzer von GM-Fahrzeugen jetzt etwas unternehmen?

Volker Lempp: Nein, jedenfalls nicht, solange das Auto wie gewohnt funktioniert. Doch auch bei Problemen mit dem Fahrzeug ändert sich vorerst nichts: Weiterhin ist der Händler, bei dem das Auto gekauft wurde, erster Ansprechpartner, betont Lempp.

Behält die gesetzliche Gewährleistungspflicht noch ihre Gültigkeit?

Volker Lempp: Ja, denn die Gewährleistungspflicht liegt beim GM-Händler, nicht beim Hersteller. Mit dem Händler haben die Autobesitzer ihren Kaufvertrag abgeschlossen, in dem die gesetzlich geregelte Gewährleistungspflicht oder Sachmängelhaftung von zwei Jahren festgelegt ist. An diesem Anspruch ändert sich auch bei einer Hersteller-Insolvenz nichts. Schwierig wird es allenfalls, wenn der Händler keine GM-Bauteile mehr bekäme oder dicht machen muss.

Wie verhält es sich mit der Hersteller-Garantie?

Volker Lempp: Hier könnten Probleme auftreten. Wenn sich kein Investor findet und GM aufhört zu existieren, würde auch die Hersteller-Garantie wegfallen. Eine Hersteller-Garantie gewähren Autofirmen auf freiwilliger Grundlage oft für mehrere Jahre und knüpfen sie an bestimmte Bedingungen, etwa regelmäßige Inspektionen. Ohne GM-Rechtsnachfolger verschwinden auch diese Rechte und Garantieansprüche. Dass es tatsächlich zu einer solchen Lage kommt, erscheint aber eher unwahrscheinlich.

Wird es auch künftig GM-Ersatzteile geben?

Volker Lempp: Aller Voraussicht nach ja, weil die Absicht besteht, dass weiter produziert wird. Zudem haben die Händler eine Ersatzteilbeschaffungspflicht. Das bedeutet, dass der Händler sehen muss, wo er die Teile herkriegt. Der Haken dabei: Diese Pflicht ist nirgendwo geregelt, sie lässt sich lediglich in die Kaufverträge hineininterpretieren. Doch selbst, wenn GM seine Unternehmenstätigkeit komplett einstellen würde, wäre es möglich, dass die Lizenzen für Ersatzteile an andere Firmen verkauft würden. Schließlich sind Ersatzteile ein lukratives Geschäft.


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