Kooperation
Autosieger.de
Artikel drucken Diesen Artikel drucken

HTML-Format: https://www.autosieger.de/strafen-fuer-alkoholfahrten-verdoppelt-article16960.html

Thema: Auto & Recht


Strafen für Alkoholfahrten verdoppelt

Alkoholfahrten an Karneval und Fasching kommen Narren in diesem Jahr noch teurer. Die Strafen haben sich zum 01. Februar 2009 verdoppelt, warnt der ADAC. Autofahrer, die mit 0,5 oder mehr Promille am Steuer von der Polizei erwischt werden, bekommen jetzt mindestens 500 Euro Strafe, 4 Punkte in Flensburg und müssen den Führerschein mindestens einen Monat abgeben.

Knöllchen für Hexen und Clowns

Kein Faschingsscherz ist, dass auch Narren, die keinen Alkohol getrunken haben, Ärger mit der Polizei bekommen können. Wer maskiert am Steuer sitzt, zum Beispiel als Hexe, Clown oder mit Pappnase, kann mit 10 Euro zur Kasse gebeten werden. Grund: Sicht und Gehör im Straßenverkehr dürfen nicht beeinträchtigt werden. Schluss mit lustig ist für maskierte Autofahrer bei einem Unfall: Wegen grober Fahrlässigkeit droht dann der Verlust des Kaskoschutzes. Der ADAC rät deshalb allen Narren, an den tollen Tagen das Auto stehen zu lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi umzusteigen.

Strafen für Alkoholfahrten

Das Risiko, an Karneval und Fasching mit Alkohol am Steuer erwischt zu werden, ist auch in diesem Jahr besonders hoch. In allen närrischen Hochburgen müssen Autofahrer mit verstärkten Polizeikontrollen rechnen. Die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille. Wer derart berauscht aus dem Verkehr gezogen wird, muss mindestens 6 Monate auf den Führerschein verzichten, bekommt 4 Punkte und eine hohe Geldstrafe. Doch auch schon geringe Mengen an Alkohol können den Führerschein kosten. Bereits ab 0,3 Promille müssen Autofahrer 6 Monate ihre "Pappe" abgeben, wenn sie sich auffällig verhalten haben. Obendrauf gibt es dazu ebenfalls noch eine saftige Geldstrafe.

Probleme mit der Polizei kann auch der Kater am Tag danach machen. Der menschliche Körper baut nur 0,1 Promille Alkohol im Blut pro Stunde ab. Wer nach der feuchtfröhlichen Faschingsparty frühmorgens mit dem Auto zur Arbeit möchte, sollte dies berücksichtigen und im Zweifel Bus und Bahn nutzen oder mit einem Karnevalsmuffel zur Arbeit fahren.


Autosieger.de - Das Automagazin | https://www.autosieger.de

URL für diesen Artikel: https://www.autosieger.de/strafen-fuer-alkoholfahrten-verdoppelt-article16960.html