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Thema: Versicherung


Kfz-Versicherung wechseln - Worauf es ankommt

Die Suche nach einer guten und günstigen Kfz-Versicherung wird laut ADAC immer unübersichtlicher, weil die Leistungen der Anbieter immer unterschiedlicher ausfallen. Wer zum 01. Januar 2009 den Versicherer wechseln will, sollte deshalb nicht nur den Preis, sondern auch die Versicherungsbedingungen im Blick haben. Tipps für die Wahl der richtigen Versicherung:
  • Die Deckungssumme sollte 100 Millionen Euro betragen. Nur damit sind Autofahrer bei größeren Unfällen gegen das Risiko immenser Schadenersatzansprüche abgesichert.
  • Die Neuwertentschädigung sollte bei Totalschaden oder Diebstahl mindestens bei 6 Monaten liegen. In guten Verträgen umfasst der Schutz mindestens 12 Monate.
  • Die bei Unfällen entstandenen Schäden sollten in der Kaskoversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit übernommen werden. Ausgenommen sind hierbei generell Diebstahl und das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.
  • Zu achten ist auf die freie Wahl der Werkstatt. Bei der vereinbarten Werkstattbindung verzichtet der Kunde darauf und überlässt die Schadenregulierung seiner eigenen Versicherung. Kulanzleistungen und verlängerte Garantiefristen können hierdurch gefährdet sein.
  • Während in vielen Policen der Kasko-Schutz nur auf Unfälle mit Wildtieren beschränkt ist, zahlen manche Anbieter auch bei Schäden durch Marderbiss sowie Kollisionen mit Tieren aller Art.
  • Billigpolicen haben oft schlechte Rückstufungen: Autofahrer sollten deshalb prüfen, wie weit sie nach einem Schadensfall zurückgestuft werden.
  • Rabattretter sorgen dafür, dass Autofahrer bei einer Einstufung in hohe Schadenfreiheitsklassen auch nach einem Schadenfall weiter den günstigsten Beitragssatz (30%) zahlen.
  • Erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen mit Leihwagen im europäischen Ausland sollte in den Versicherungsbedingungen enthalten sein (Mallorca-Police).

Möglich ist der Wechsel des Kfz-Versicherers in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 01. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die Kündigung normalerweise spätestens bis 30. November bei der Versicherungsgesellschaft sein. 2008 gilt, weil der Stichtag auf einen Sonntag fällt, der 01. Dezember.


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