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Thema: Info & News


Die wichtigsten Antworten zur Feinstaubplakette

Rund 10 Millionen Diesel-Pkw sind betroffen – etwa 31 Millionen Benziner, 1,6 Millionen Transporter (bis 3,5 Tonnen), 75.000 Busse, ca. 4,2 Millionen Nutzfahrzeuge – für diese in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge und auch für "Gäste" aus dem Ausland gilt Plakettenpflicht in Umweltzonen. Mit den neuen 11 Umweltzonen im Ruhrgebiet, in München und Frankfurt ist der Informationsbedarf zu den Feinstaubplaketten wieder angestiegen. Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Welche Farben gibt es?

Die Plaketten gibt es in grün, gelb und rot – je nach Schadstoffklasse des Fahrzeugs. Dabei gibt die Farbe Auskunft über die Einstufung des Fahrzeugs. Heute dürfen alle Autos mit einer Plaketten in die Umweltzonen einfahren. Nach aktuellen Plänen droht aber bereits ab 01. Januar 2009 ein Fahrverbot, so z. B. in Hannover.

Welche Plakette für welches Auto?

Autos mit der Abgasnorm Euro 4 und besser erhalten eine grüne Plakette. Autos mit der Schadstoffgruppe 3 – Euro 3 – bekommen eine gelbe Plakette. Autos, die Schadstoffgruppe Euro 2 haben, bekommen eine rote Plakette. Ohne Plakette sind Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 – dazu gehören alte Dieselfahrzeuge mit Euro 1 und Benziner ohne geregelten Katalysator.

Wie erfolgt die Zuordnung?

Die Zuordnung zu den Schadstoffklassen Euro 1 bis Euro 4 erfolgt nach der Emissionsschlüsselnummer, die in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. In den alten Fahrzeugscheinen sind sie im Feld "zu 1" (Fahrzeug und Aufbauart) zu finden. Relevant sind Ziffer 5 und 6. Sie ergeben die Emissionsschlüsselnummer. In den neuen Papieren steht die Nummer an der 3. und 4. Stelle des Feldes 14.1 (siehe Broschüre Fahrzeugschein und Schlüsselnummer).

Wie lange gilt die Plakette?

Die Umweltplakette ist zeitlich nicht begrenzt. Allerdings wird es durch verschärfte Abgasnormen auch neue Grenzwerte für Schadstoffgruppen mit der entsprechenden Eingruppierung von Fahrzeugen geben können.

Was passiert ohne Plakette?

In den neuen Umweltzonen bleibt es in einer ersten Phase meist bei Ermahnungen. In Berlin, Stuttgart, Hannover, etc. kosten Verstöße ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro und 1 Punkt in der "Verkehrssünderkartei" in Flensburg.

Welche Ausnahmen gibt es?

Oldtimer mit H-Kennzeichen sind befreit. Für Zwei- und Dreiräder braucht man keine Plakette. Es gibt aber Voraussetzungen: Quads und Trikes müssen als "Motorrad" oder "land- und forstwirtschaftliche Maschine" zugelassen sein. Mit einer Zulassung als Pkw brauchen auch sie eine Plakette. Schwerbehinderte mit einem Ausweis und eingetragenem Merkzeichen "aG", "H" oder "BI" dürfen ohne Plakette in die Umweltzone fahren. Anwohner von Umweltzonen sind nicht von der Plaketten-Pflicht befreit.

Lohnt der nachträgliche Einbau?

Dieselfahrzeuge ohne Rußpartikelfilter haben einen großen Wertverfall. Der Verkauf ist nahezu unmöglich. Bei Pkw und Pkw-baugleichen Transportern lohnt die Umrüstung auf jeden Fall. Das Kfz-Gewerbe plädiert aber auch für Ausnahmen in den Fällen, in denen es keine Filtersysteme zum nachträglichen Einbau gibt.

Wo bekomme ich Feinstaub-Plaketten?

Die Plaketten bekommt man in allen Meisterbetrieben der Kfz-Innung, die die Anerkennung für die Abgasuntersuchung haben. Dies sind bundesweit etwa 32.000 Betriebe.


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