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Thema: Autoratgeber


Wichtigste Fragen zur Feinstaubplakette

Am 01. Oktober 2008 ist es in München soweit: Innerhalb des Mittleren Rings gilt auch in der bayerischen Metropole: Einfahrt nur mit Feinstaubplakette – oder mit 40 Euro als Buße.

Welche Voraussetzungen müssen Fahrzeuge erfüllen, um die Plakette zu erhalten? Gibt es Ausnahmeregelungen? Was passiert beim Umzug, oder wenn die Windschutzscheibe zu Bruch geht? Die Experten von TÜV SÜD haben die in den Service-Stationen am häufigsten gestellten Fragen zusammengefasst und geben Antworten.

Welche Farben gibt es?

Die Plaketten gibt es in grün, gelb und rot – je nach Schadstoffgruppe des Fahrzeugs. Dabei gibt die Farbe nur Auskunft über die Einstufung des Fahrzeugs. Aktuell darf man mit allen Plaketten – also rot, gelb, grün – in alle Umweltzonen einfahren. Das wird aber nicht so bleiben. Zu erwarten ist eine Verschärfung der Einfahrrechte in den nächsten Jahren, am konkretesten sind die Planungen dafür in Hannover. Dort dürfen nach aktuellem Planungsstand ab 01. Januar 2009 nur noch Fahrzeuge mit gelben und grünen Plaketten in die Umweltzone einfahren, ab 01. Januar 2010 nur noch solche mit grünen Plaketten.

Wer bekommt welche Plakette?

Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und besser fallen in die Schadstoffgruppe 4 und erhalten eine grüne Plakette. Autos mit der Schadstoffgruppe 3 – Euro 3 – bekommen eine gelbe Plakette. Wer in die Schadstoffgruppe Euro 2 fällt, kann eine rote Plakette am Auto anbringen. Leer gehen die Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 aus – dazu gehören alte Dieselfahrzeuge mit Euro 1 und Benziner ohne geregelten Katalysator. Die Zuordnung zu den Schadstoffklassen Euro 1 bis Euro 4 erfolgt nach der Emissionsschlüsselnummer, die in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. In den alten Fahrzeugscheinen (ausgestellt vor dem 01. Oktober 2005) sind sie im Feld "zu 1" (Fahrzeug und Aufbauart) zu finden. Relevant sind Ziffer 5 und 6. Sie ergeben die Emissionsschlüsselnummer. In den neuen Papieren steht die Nummer an der 3. und 4. Stelle des Feldes 14.1.

Was ist, wenn die Scheibe platzt?

Die Plakette ist selbstklebend und muss an der Innenseite der Windschutzscheibe – am besten rechts unten – gut sichtbar angebracht werden. Wird die Frontscheibe durch Steinschlag beschädigt und muss ausgetauscht werden, wird eine neue Plakette fällig. Auch bei einem Umzug und einem damit verbundenen Kennzeichenwechsel muss der Halter erneut fünf Euro bezahlen: Die Plakette ist an Zulassung und an das Fahrzeug gebunden. Für nicht angeklebte Plaketten gelten dieselben Spielregeln wie für nicht vorschriftsgemäß angebrachte Vignetten: Sie werden als fehlend betrachtet. Folge: Bußgeld – 40 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Wie lange gilt die Plakette?

Die "Wapperl" sind in ihrer Gültigkeit zeitlich nicht begrenzt. Allerdings wird es mit der weiteren Verschärfung der Abgasnormen in den kommenden Jahren auch neue Festsetzungen von Schadstoffgruppen mit der entsprechenden Eingruppierung von Fahrzeugen geben.

Darf ich mal ganz kurz?

Die Antwort hier ist ein klares Nein. Das Argument, dass man ja nur mal kurz für eine kleine Besorgung in die Umweltzone muss, wird nicht vor dem Bußgeld schützen. Die Regel ist klar: Wer in die Umweltzone fährt, braucht eine Plakette.

Was passiert, wenn ich nach dem 01. Oktober noch keine Plakette habe?

Außer einer Ermahnung erst mal nicht viel. Die Stadt München folgt hier dem Beispiel anderer Städte: Es wird in einer Übergangsfrist zunächst bei Ermahnungen für "Plakettensünder" bleiben. Insofern besteht auch kein Anlass zu hektischen Aktivitäten, um eine Plakette bis zum 01. Oktober kaufen zu müssen. Ein paar Tage später gilt auch noch. Grundsätzlich ist es vor allem für Vielfahrer sinnvoll, sich eine Feinstaubplakette an die Scheibe zu kleben, auch wenn am eigenen Wohnort noch keine Verpflichtung besteht. Dies erspart es, sich permanent damit zu befassen, wo ich einfahren darf und wo nicht kaufen.

Welche Ausnahmen gibt es?

Oldtimer sind von der Regelung befreit, sobald sie ein "H" Kennzeichen haben. Auch für Zwei- und Dreiräder braucht man keine Plakette. Einschränkung: Quads und Trikes müssen als "Motorrad" oder "land- und forstwirtschaftliche Maschine" zugelassen sein. Mit einer Zulassung als Pkw brauchen auch sie in München die Plakette. Schwerbehinderte mit einem Ausweis und eingetragenem Merkzeichen "aG", "H" oder "BI" dürfen auch ohne Plakette in die Umweltzone fahren. Achtung: Anwohner von Umweltzonen sind nicht von der Plaketten-Pflicht befreit. Das gilt auch für Pendler, Umzugswagen, Handwerker oder Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung.

Lohnt die Umrüstung?

Bei Besitzern von Dieselfahrzeugen steht das Thema Rußpartikelfilter hoch im Kurs. Hier steht TÜV SÜD Auto Service unterstützend parat. Aber auch für Besitzer von Youngtimern gibt es Möglichkeiten: Einfach beim Hersteller nachfragen, ob es einen Katalysator zum Nachrüsten gibt. Damit gibt’s dann die Plakette.

Woher bekomme ich Feinstaub-Plaketten?

Die Plaketten bekommen sie bei allen TÜV SÜD Service- Centern für 5 Euro.


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