Kooperation
Autosieger.de
Artikel drucken Diesen Artikel drucken

HTML-Format: https://www.autosieger.de/abschleppen-fahrzeug-besonderheiten-beachten-article14349.html

Thema: Autotipps


Abschleppen: Fahrzeug-Besonderheiten beachten

Gerät ein Autofahrer in eine Notsituation und bleibt er mit seinem Fahrzeug unfreiwillig liegen, darf er abgeschleppt werden. Doch viele Autofahrer sind unsicher, was in dieser Situation erlaubt ist und wie sie sich richtig verhalten. Die Deutsche Verkehrswacht hat Regeln und Verhaltenstipps zusammengestellt, an denen sich Betroffene orientieren können.

"Ein Fahrzeug, das auf einer Fahrt plötzlich ‚seinen Geist’ aufgibt, kann rasch zu einer Gefahr werden. Der Fahrzeugführer ist gut beraten, unbedingt einen kühlen Kopf zu bewahren", so Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht.

Die DVW schlägt folgendes Verhalten vor: Zügig aus der Notsituation herauszukommen ist das Wichtigste, wobei immer auf die eigene und auch auf die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer zu achten ist. Hier Schritt für Schritt eine Anleitung:

  1. Bei Motorschaden sofort Warnblinklicht einschalten und damit andere Verkehrsteilnehmer informieren.
  2. Den Wagen nach Möglichkeit an den äußeren Straßenrand rollen lassen, ohne dabei sich oder andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.
  3. Auf die"sichere"(verkehrsarme oder verkehrsfreie) Straßenseite hin aus dem PKW steigen, dabei umgehend Warnweste anlegen und Warndreieck aufstellen.
  4. Einen Abschleppdienst anrufen.

Sollte es nicht möglich sein, einen Abschleppdienst zu benachrichtigen, kann ein anderer Kraftfahrer beim Abschleppen helfen. Der Führer des liegen gebliebenen Fahrzeugs sollte sich in der Betriebserlaubnis seines Wagens nochmals versichern, ob er auf Besonderheiten achten muss.

Bei Automatik-Wagen nicht über 50 km/h

Beispielsweise gilt für Automatik-Wagen, dass die maximale Geschwindigkeit beim Abschleppen 50 km/h nicht überschritten und die Abschleppstrecke nicht länger als 50 km sein darf. Grundsätzlich sollten sich Abschlepper und Abgeschleppter auf ein sehr nahes Ziel verständigen und ihre Geschwindigkeit an die Verkehrsdichte und andere situative Gegebenheiten anpassen.

Abschleppseil

Wenn ein Abschleppseil verwendet wird, darf der Abstand zwischen den Fahrzeugen nicht mehr als 5 Meter betragen; ein rotes Fähnchen gehört in die Mitte des Seils. Das Seil wird in den Abschleppösen der Fahrzeuge befestigt. Der Führer des abgeschleppten Autos muss besonders aufmerksam sein; wird beispielsweise ein Bremsvorgang nötig, so muss er besonders frühzeitig und weich bremsen, damit das Seil straff bleibt und auch ohne Ruck wieder beschleunigt werden kann.

Abschleppstange

Unter Sicherheitsaspekten ist eine Abschleppstange günstiger – und bei Bremsausfall des defekten Fahrzeugs ist Abschleppen nur mit einer Stange erlaubt. Sie wird in die Abschleppösen geklinkt oder eingeschraubt, möglichst bei beiden Fahrzeugen auf der gleichen Seite, damit die Stange beim Bremsen nicht knickt.

Weder Bremskraftverstärker noch Servolenkung funktioniert

Da der Motor des defekten Fahrzeugs nicht läuft, funktioniert weder der Bremskraftverstärker noch die Servolenkung. Der Führer dieses Wagens muss sich darauf einstellen, dass er beim Lenken wie beim Bremsen wesentlich mehr Kraft aufwenden muss als beim normalen Autofahren.

Hier noch einige grundsätzliche Regelungen für den Abschleppvorgang:

  1. Warnblinklicht an beiden Wagen einschalten! Denken Sie daran: Bei vielen modernen Fahrzeugen wird das Warnblinklicht unterbrochen, so lange das Blinklicht beim Abbiegen eingeschaltet ist. Hier ist besondere Vorsicht geboten.
  2. Beim abgeschleppten Wagen Zündschlüssel auf"Zündung"stellen, damit das Lenkradschloss nicht einrastet und die Beleuchtungseinrichtung (Bremsleuchten!) funktioniert.
  3. Beginnt der Abschleppvorgang außerhalb der Autobahn, dürfen Sie nicht in die Autobahn einfahren.
  4. Beginnt der Abschleppvorgang auf der Autobahn, müssen Sie diese an der nächsten Abfahrt verlassen.

Bodewig:" Abschleppen ist keine ungefährliche Tätigkeit. Sie werden Ihre volle Konzentration brauchen."

Die Deutsche Verkehrswacht ist die älteste und größte Bürgerinitiative Deutschlands. Seit ihrer Gründung 1924 arbeitet sie für mehr Sicherheit und weniger Unfälle auf unseren Straßen – heute mit mehr als 70.00 ehrenamtlich Engagierten. Sie informieren, beraten und trainieren mit Verkehrsteilnehmern jedes Alters sicheres Verhalten im Straßenverkehr. Die Zielgruppenprogramme der DVW erreichen rund 2,5 Millionen Menschen pro Jahr. Die DVW finanziert ihre Aktionen und Programme mit Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie durch Mitgliedsbeiträge und Sponsoring.


Autosieger.de - Das Automagazin | https://www.autosieger.de

URL für diesen Artikel: https://www.autosieger.de/abschleppen-fahrzeug-besonderheiten-beachten-article14349.html