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Thema: Versicherung


Für und Wider der Insassen-Unfallversicherung

Um sich vor Haftungsansprüchen im Falle eines Unfalls zu sichern, ist eine Insassen-Unfallversicherung nicht erforderlich, da der Schutz der Kfz-Haftpflicht umfassend ist und auch die Fahrzeuginsassen mit einbezieht, wie der ACE Auto Club Europa in Stuttgart berichtet. Es empfehle sich jedoch, in der Kfz-Haftpflicht in jedem Falle die höchstmöglichen Versicherungssummen und nicht nur die vorgeschriebene Mindestdeckung zu vereinbaren.

Wer demgegenüber vorrangig den Schutz der Fahrzeuginsassen im Auge habe, dem biete die Insassen-Unfallversicherung durchaus Vorteile, vor allem dann, wenn sich Haftpflichtansprüche als nicht oder schwer durchsetzbar erwiesen. Das sei der Fall wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begehe. Anders als beim Haftpflichtschaden brauche bei den Leistungen aus der Insassen-Unfallversicherung der Schaden auch nicht konkret beziffert und nachgewiesen werden. Vielmehr lege der Versicherungsvertrag den Leistungsumfang nach Maßgabe des Invaliditätsgrades nach dem Unfall fest, ohne dass es darauf ankomme, dass tatsächlich ein Schaden in entsprechender Höhe eingetreten sei.

Es kommt laut ACE also in erster Linie darauf an, ob und falls ja, welche Insassen der Fahrzeughalter zusätzlich schützen will: Handelt es sich dabei beispielsweise in erster Linie um Familienmitglieder, sollte überlegt werden, ob man für diese nicht ein allgemeine Unfall-Versicherung abschließt, die ohnehin jeder haben sollte. Eine solche Unfallversicherung tritt laut dem Autoclub selbstverständlich auch dann ein, wenn der Schaden durch einen Verkehrsunfall verursacht wird. Vom Beitrag her sei eine solche allgemeine Unfall-Versicherung in aller Regel günstiger als die spezielle Insassen-Unfallversicherung.


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