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Thema: Autotipps


Alkoholfrei Autofahren auch in der Karnevalszeit

Wer sich in den nächsten Wochen ins närrische Treiben stürzt, sollte sich zwischen Autofahren und Alkohol entscheiden, rät die Deutsche Verkehrswacht. Denn mit dieser Kombination kann der Spaß allzu schnell ein abruptes Ende finden. Damit die Freude ungetrübt bleibt, hat die Deutsche Verkehrswacht ein paar Tipps für ausgelassene Karnevalisten zusammengestellt:
  • Wer kann, sollte mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren.
  • Stürzt man sich in der Gruppe in den Trubel und muss mit dem Wagen fahren, sollte vor dem Start festgelegt werden, wer fährt.
  • Derjenige der fährt, bestimmt den Zeitpunkt der Heimfahrt und legt die Spielregeln im Auto fest.
  • Wer fährt, lässt die Finger vom Alkohol.

Als Hilfe für alle, die meinen, dass in der fünften Jahreszeit ein Gläschen doch erlaubt sein müsste, ein paar Fakten zur Erinnerung:

  • Schon 0,2 Promille beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit, beispielsweise durch das Nachlassen von Konzentration und Sehvermögen.
  • Ab 0,3 Promille drohen Geldstrafen, Führerscheinentzug, Punkte und gegebenenfalls eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wenn der Fahrer einen Fahrfehler begeht oder fahruntüchtig ist.
  • Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille. Wer damit erwischt wird, muss mit einer Geldbuße, Fahrverbot, Punkten und – im Wiederholungsfall – einer MPU rechnen.
  • Weder Promilletester noch Promillerechner geben zuverlässig Auskunft über die tatsächliche Alkoholkonzentration im Blut.
  • Keine Hilfe nach dem einen Gläschen bieten vermeintliche Promillekiller wie koffeinhaltige Getränke. Sie puschen zwar kurz, reduzieren aber nicht den Alkohol im Blut.

Auch Beifahrer tragen Verantwortung:

  • Der Beifahrer achtet mit darauf, dass der Fahrer nicht in Versuchung geführt wird, doch Alkohol zu trinken.
  • Hat der Beifahrer den Verdacht, dass der Fahrer etwas getrunken hat, sollte er ihn unbedingt am Fahren hindern.
  • Der Wagen ist kein Karnevalszelt. Das heißt: Geschunkelt wird draußen.
  • Auch bei der Anschnallpflicht gelten die gleichen Regeln wie in der übrigen Zeit des Jahres.

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