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Thema: Versicherung


Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung

Wer den 30. November 2006 als Stichtag zum Wechsel seiner Kfz-Versicherung verpasst hat, hat in vielen Fällen eine zweite Chance zur Kündigung der Police. Darauf weist der ADAC hin. Grund: Hat das Versicherungs-Unternehmen den Beitrag auch nur um einen Cent erhöht, kann der Kunde sein Sonderkündigungsrecht nutzen. Mit Erhalt der Mitteilung hat der Versicherte einen zusätzlichen Monat Zeit, um den Anbieter zum 01. Januar zu wechseln.

Die Chance der Sonderkündigung gilt auch, wenn die Versicherung durch eine Änderung der Typ- oder Regionalklassen teurer wird. Die mit der Erhöhung der Versicherungssteuer von 16 auf 19 Prozent verbundene Beitragssteigerung berechtigt allerdings nicht zur Sonderkündigung.

Laut ADAC bekommen sehr viele Autofahrer das Schreiben des Kfz-Versicherers mit der neu berechneten Prämie erst Ende November. Nicht immer ist die Beitragssteigerung in den Mitteilungen auf den ersten Blick zu erkennen, weil die Erhöhungen oft verdeckt werden von einer besseren Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstaffel. Deshalb rät der ADAC genau hinzuschauen. Außerordentlich kündigen können Autofahrer ihre Kfz-Versicherung auch, wenn sie sich ein neues Auto kaufen und nach einem Schadensfall. Der ADAC rät, die Kündigung generell per Einschreiben/Rückschein abzuschicken.

Beim Wechsel des Versicherers sollten Verbraucher laut ADAC aber nicht nur auf einen günstigen Beitrag achten. Wichtig ist auch ein Blick auf die Vertragsbedingungen. Manche Versicherungen zahlen in der Kasko zum Beispiel nicht bei grober Fahrlässigkeit.


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