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Thema: Info & News


Änderung bei Prüfpflichten für Tankanlagen

In Nordrhein-Westfalen müssen oberirdische Tank- und Produktionsanlagen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 10.000 Litern bis zum 31. Dezember 2006 durch einen wasserrechtlich zugelassenen Sachverständigen geprüft werden. Danach muss die Prüfung alle 5 Jahre wiederholt werden. Darauf weist der TÜVRheinland hin.

Betroffen von dieser Regelung sind sowohl private Eigentümer von Heizöltanks als auch gewerbliche Betreiber, wie z.B. Galvanikbetriebe, Lackhersteller und die chemische Industrie. Die Prüfpflicht betrifft im gewerblichen Bereich auch die so genannten HBV-Anlagen. Das sind Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden von großen Mengen wassergefährdender Stoffe.

Der Hintergrund: Erforderlich wird die Prüfung wegen der Neufassung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS ) aus dem Jahr 2004. Trotz der langen Übergangszeit haben nach Schätzung des TÜVRheinland mehr als 100.000 Tankbesitzer es bislang versäumt, sich auf die Neuregelung einzustellen. Bisher galt z.B. die Prüfpflicht für oberirdische Heizöltankanlagen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 40.000 Litern.

"Die Prüfungen dienen der eigenen Sicherheit, denn bei einem Schaden durch austretendes Öl entstehen hohe Sanierungskosten, für die in der Regel der Verursacher haftet" sagt Martin Meier, Geschäftfeldleiter für Anlagensicherheit in der Wuppertaler Niederlassung des TÜVRheinland. "Vielen Betreibern ist die Änderung noch nicht bekannt." Wichtig ist auch: Sollten bei den Prüfungen Mängel festgestellt werden, dürfen diese nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb nach §19l Wasserhaushaltsgesetz behoben werden. Der TÜVRheinland führt in Nordrhein-Westfalen und auch bundesweit die erforderlichen Prüfungen durch und berät in allen Fragen rund um den Gewässerschutz.


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