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Thema: Autoratgeber


Reparaturauftrag

Deshalb sollte der Auftrag klar und eindeutig formuliert werden. Darauf sollten Sie als Autofahrer achten:
  • Unnötige Wartezeiten durch Terminabsprache vermeiden. Kleinere Reparatur- und Wartungsarbeiten ein bis zwei Wochen vorher anmelden.

  • Zeit für eine Direktannahme (an der Hebebühne) einplanen. Hierbei werden eventuell erforderliche Reparaturen erläutert.

  • Die voraussichtlichen Kosten im Vorfeld klären. Wie viel eine Regelinspektion oder Wartung kosten, können Werkstätten meist sehr genau einschätzen. Bei größeren Reparaturen empfiehlt sich ein Kostenvoran- schlag.

  • Ein Preislimit festlegen, das ohne vorherige Rücksprache nicht überschritten werden darf.

  • Eine Kopie des Auftrags aushändigen lassen; sie ‚beweist' die auszuführenden Arbeiten.

  • In der Werkstatt eine Telefonnummer (Handy) hinterlassen, um für eine Absprache über eventuell notwendige Zusatzarbeiten schnell erreichbar zu sein.

  • Strittige Positionen auf der Rechnung beim Abholen des Fahrzeugs aus der Werkstatt gleich mit dem Serviceberater besprechen.

Gelegentlich kommt es vor, dass ein Kunde mit der Arbeit seiner Werkstatt unzufrieden ist. Gegebenenfalls kann er auf Nachbesserung bestehen. Ansprechpartner sind dann Kundendienstberater oder Geschäftsführer des Betriebes.

Können die Kontrahenten sich nicht einigen, hat der Kunde die Möglichkeit, eine Schiedsstelle des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes anzurufen. Dort werden Streitigkeiten außergerichtlich und kostenfrei geregelt. Die Adresse der zuständigen Schiedsstelle steht im Internet(www.kfzgewerbe.de/autofahrer/infos/schiedsstellen/index.html). Deren Schiedsspruch ist für Innungsmitglieder bindend. Diese Betriebe sind am weiß-blauen Meisterschild zu erkennen.


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