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Thema: Autoratgeber


Bedienungs- und Einbaufehler bei Kindersitzen immer häufiger

Die meisten Eltern sind laut einer ADAC-Umfrage der Ansicht, dass Kinder unter sechs Jahren als Fußgänger das größte Risiko haben, Opfer eines Verkehrsunfalls zu werden (54 Prozent) – gefolgt von der Gefahr, als Fahrradfahrer zu verunglücken (23 Prozent). Das Kind als Mitfahrer im Pkw wähnen viele Eltern laut ADAC fälschlicherweise in trügerischer Sicherheit (20 Prozent).

Diese Einschätzung der Eltern steht laut ADAC im krassen Gegensatz zur Realität: 59 Prozent der verunfallten Kinder unter sechs Jahren verunglücken im Pkw der Eltern, Verwandten oder Bekannten. Als Fußgänger verunglücken 31 Prozent und als Radfahrer lediglich zehn Prozent. Die Zahl der bei Verkehrsunfällen getöteten Kindern unter sechs Jahren spricht eine noch deutlichere Sprache: Über 70 Prozent sterben als Mitfahrer im Auto.

Fehlerhafte Handhabung von Kindersitzen ist immer häufiger der Grund für Verletzungen von Kindern bei einem Unfall. Bei einer Feldstudie der Bundesanstalt für Straßenwesen wurde in 65 Prozent aller beobachteten Fällen so genannter "misuse" festgestellt. In 31,2 Prozent wurde der Sitz falsch eingebaut, in 68,8 Prozent war das Kind im Sitz nicht richtig gesichert.

Die seit Jahren unverändert erschreckend hohe "misuse"-Rate liegt zum einen daran, dass Kindersitze oftmals nicht mit kompetenter Beratung gekauft werden und somit der Einbau und die korrekte Handhabung nicht mehr unter Fachaufsicht geübt wird. Hinzu kommt, dass Kindersitze häufig von Nachbarn oder Bekannte übernommen werden und damit verbunden auch die falsche Bedienung weiter gegeben wird.

Ein weiterer Grund für das hohe Verletzungsrisiko im Pkw ist, dass mit zunehmendem Alter des Nachwuchs die Anschnallfürsorge der Eltern drastisch abnimmt. Während Babies noch fast ausnahmslos in einer Babyschale im Auto gesichert sind, werden weniger als die Hälfte der Schulkinder vorschriftsmäßig in Rückhaltesystemen befördert. Besonders auf Kurzstrecken verzichten viele Eltern bewusst auf die gesetzlich vorgeschriebene Sicherung ihres Nachwuchs.


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