01 | Sehhilfe und/oder Augenschutz wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert: |
01.01 | ... Brille |
01.02 | ... Kontaktlinsen |
01.03 | ... Schutzbrille |
02 | Hörhilfe/Kommunikationshilfe |
03 | Prothese/Orthese der Gliedmaßen |
05 | Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen |
05.01 | ... nur bei Tageslicht |
05.02 | ... in einem Umkreis von ... km des Wohnsitzes oder innerorts ... |
05.03 | ... ohne Beifahrer/Sozius |
05.04 | ... beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als ... km/h |
05.05 | ... nur mit Beifahrer |
05.06 | ... ohne Anhänger |
05.07 | ... nicht gültig auf Autobahnen |
10 | Angepasste Schaltung |
15 | Angepasste Kupplung |
20 | Angepasste Bremsmechanismen |
25 | Angepasste Beschleunigungsmechanismen |
30 | Angepasste kombinierte Brems- und Beschleunigungsmechanismen |
35 | Angepasste Bedienvorrichtungen |
40 | Angepasste Lenkung |
42 | Angepasste(r) Rückspiegel |
43 | Angepasster Fahrersitz |
44 | Anpassungen des Kraftrades |
44.01 | ... Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel |
44.02 | ... (angepasste) handbetätigte Bremse |
44.03 | ... (angepasste) fußbetätigte Bremse |
44.04 | ... angepasste Beschleunigungsmechanismen |
44.05 | ... angepasste Handschaltung und Handkupplung |
44.06 | ... angepasste Rückspiegel |
44.07 | ... angepasste Kontrolleinrichtungen |
44.08 | ... Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen |
45 | Kraftrad nur mit Beiwagen |
50 | Nur ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeugidentifizierungsnummer) |
51 | Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen) |
55 | Kombination von Anpassungen des Fahrzeuges |
70 | Umtausch des Führerscheines Nummer ..., ausgestellt durch ... (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE - Unterscheidungszeichen des Ausstellungsstaates) |
71 | Duplikat des Führerscheines Nummer ... (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE - Unterscheidungszeichen) |
72 | Nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von höchsten 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW (A1) |
73 | Nur dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse B (B1) |
74 | Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7 500 kg (C1) |
75 | Nur Fahrzeug der Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1) |
76 | Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7 500 kg (C1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 750 kg mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen (C1E) |
77 | Nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern a) die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen und b) der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird (D1E) |
78 | Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe |
79(...) | Nur Fahrzeuge, die im Rahmen der Anwendung von Artikel 10 Abs.1 der Richtlinie 91/439/EWG (Äquivalenzen zu bisherigen Fahrerlaubnisklassen) den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen.
79 (C1E > 12.000 kg, L < 3) Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann (nicht durch C1E abgedeckter Teil) Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
79 (S1 = 24/7.500 kg) Begrenzung der Klasse D auf Kraftomnibusse mit 24 Fahrgastplätzen oder max. 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse. Die Angabe S1 stehen in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz |