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Auto News


KFZ-Steuersätze 2004

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Übersicht über die KFZ-Steuersätze 2004

Emissionsgruppe für PkwSchlüssel-Nr. in den FahrzeugpapierenGeltungsdauerKFZ Steuer je angefangene 100 cm³ Hubraum in Euro
OttomotorenDieselmotoren
Euro 3, Euro 4,

3-Liter-Auto

30 bis 33, 36 bis 48,

53 bis 70, 72 bis 75

bis 31.12.2003

ab 01.01.2004

5,11

6,75

13,80

15,44

Euro 225 bis 27, 35, 49 bis 52, 71bis 31.12.2003

ab 01.01.2004

6,14

7,36

14,83

16,05

Euro 1 und vergleichbare01, 02, 031, 2, 3, 043, 093, 11 bis 14, 16, 18, 21, 22, 28, 29, 34, 77bis 31.12.2000

ab 01.01.2001

ab 01.01.2005

6,75

10,84

15,13

18,97

23,06

27,35

andere, die bei Ozonalarm fahren dürfen103, 153, 17, 19, 20, 23, 24bis 31.12.2000

ab 01.01.2001

ab 01.01.2005

11,04

15,13

21,07

23,26

27,35

33,29

(bedingt) schadstoffarme, die bei Ozonalarm nicht fahren dürfen03, 04, 054, 09bis 31.12.2000

ab 01.01.2001

ab 01.01.2005

16,97

21,07

25,36

29,19

33,29

37,58

übrige00, 05 bis 08, 10, 15, 88bis 31.12.2000

ab 01.01.2001

21,27

25,36

33,49

37,58

(Quelle: Bundesfinanzministerium)

Pkw-Abgasemissionen werden nach EU-einheitlichen Messverfahren geprüft. Das Messverfahren ist Bestandteil des Typgenehmigungsverfahrens. Das im Verfahren festgestellte Emissionsverhalten wird durch eine Schlüsselnummer im Fahrzeugbrief und –schein dargestellt. Sie befindet sich unter Nummer 1: Fahrzeug- und Aufbauart – an der 5. und 6. Stelle. Die Schlüsselnummer ist eine der Grundlagen für die gegenwärtig zu entrichtende KFZ Steuer.

Pkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2.500 kg (zum Beispiel Geländewagen, Kombi) entsprechen zulassungsrechtlich auch der Euro 3-Norm, wenn sie die Abgaswerte für leichte Nutzfahrzeuge erfüllen. Diese Fahrzeuge werden aber dann nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz den Euro 2-Fahrzeugen zugeordnet. Wer sich beim Kauf auf ein der Euro 3-Norm entsprechendes Fahrzeug verlassen will, den klärt die "Übersicht über die KFZ Steuersätze" auf (Tabelle).

Fahrzeuge, die zur wahlweisen Beförderung von Personen und Gütern konzipiert sind, sind in den Fahrzeugdokumenten als "Pkw" oder "Pkw Kombi" ausgewiesen. Laut Urteil des Bundesfinanzhofes sind diese Fahrzeuge mit mehr als 2.800 kg zulässige Gesamtmasse auch ohne Umschreibung zum Lkw nach Gewicht zu besteuern.

1) Bei einem Hubraum von mehr als 2.000 cm³ gilt die Schlüsselnummer uneingeschränkt als Nachweis, sofern diese vor dem 26. Juli 1995 zugewiesen wurde.

2) Bei einem Hubraum von 1.400 bis 2.000 cm³ muss zusätzlich durch eine Herstellerbescheinigung nachgewiesen sein, dass eine der im Anhang zu § 40c Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) unter 2.2.1 (Anlage XXIII StVZO), Nr. 2.2.2 (Anhang II A Richtlinie 70/220/EWG) oder Nr. 2.2.4 (Richtlinie 91/441/EWG) genannten Anforderungen erfüllt ist.

3) Kraftfahrzeuge mit Ottomotor müssen nachweislich vor dem 26. Juli 1995 mit Katalysator und geregelter Gemischaufbereitung (GKAT) ausgerüstet worden sein. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn im Fahrzeugbrief/-schein unter Ziffer 5 – Antriebsart – "OTTO/GKAT" und die Schlüsselnummer "51" eingetragen sind. Eine entsprechende Eintragung unter Ziffer 33 ist gleichwertig.

4) Gilt nur für KFZ, die vor dem 01. Oktober 1986 erstmals zugelassen und vor dem 01. Januar 1988 als bedingt schadstoffarm A anerkannt wurden.

  

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