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Promille-Grenzwerte

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Alkoholgehalt im Blut ab 0,3 (bis unter 0,5) Promille:
  • nicht strafbar, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegt
  • strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
    - 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
    - Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
  • strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
    - 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
    - Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
Alkoholgehalt im Blut ab 0,5 Promille:
  • Geldbuße und Fahrverbot, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24a Abs. 1 StVG)
    1. Erstverstoß: 4 Punkte, 250 Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot
    2. Zweitverstoß: 4 Punkte, 500 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot
    3. Weiterer Verstoß: 4 Punkte, 750 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot
  • strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
    - 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
    - Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
  • strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
    - 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
    - Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer),
    - Schadenersatz, Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer
Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille:
  • strafbar, wenn keine oder Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
    - 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
    - Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
  • strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
    - 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
    - Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
    - Schadenersatz; Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer
  

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