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Auto News


Fahrzeugdokumente

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A. Der Fahrzeugbrief

Der Fahrzeugbrief gehört zu den amtlichen Papieren, die jedermann kennt. Er begleitet das Fahrzeug von der Herstellung bis zur endgültigen Zurückziehung aus dem Verkehr. Er ist Beweis für die technische Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs, sein Besitz weist diejenigen als verfügungsberechtigt über das Fahrzeug aus, der den Brief und das Fahrzeug in Händen hat. Aus ihm werden die Angaben für die zentrale Registrierung der Fahrzeuge entnommen.

Nur über den Fahrzeugbrief und die zentrale Fahrzeugerfassung sind die statistischen Auswertungen über die Motorisierung möglich, die u. a. für verkehrspolitische Überlegungen, die Fortentwicklung des Straßenverkehrsrecht, die Marktbeobachtung und die Wirtschaftsforschung so außerordentlich wichtig sind.

Der Fahrzeugbrief wurde durch Verordnung vom 11.04.1934 (RGBl. S. 303) am 1. Mai 1934 eingeführt.

Der Fahrzeugbrief

  • ist ein Dokument des deutschen Zulassungsrechts
  • beurkundet, dass für das darin beschriebene Fahrzeug eine Betriebserlaubnis besteht
  • ist zwar kein Eigentümerpapier, durch seine Nummerierung (jede Fahrzeugbriefnummer ist einmalig), seine Bindung an ein bestimmtes Fahrzeug und die zentrale Speicherung der Nummer des Fahrzeugbriefes zusammen mit der Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer (FIN) des Fahrzeugs dient er aber dennoch als Nachweis darüber, dass der Inhaber des Briefes über das darin beschriebene Fahrzeug verfügen darf.

Er wird von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt und vom Kraftfahrt-Bundesamt zentral ausgegeben an

  • Hersteller und Importeure von Fahrzeugen (wenn sie Inhaber Allgemeiner Betriebserlaubnisse oder von EG-Typgenehmigungen sind) sowie an
  • Zulassungsbehörden.

Für zulassungspflichtige Fahrzeuge

  • mit Allgemeiner Betriebserlaubnisrichtlinie muss
  • mit EG-Typgenehmigung kann

der Genehmigungsinhaber bereits vor der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs einen Fahrzeugbrief ausgeben. In diesem Fahrzeugbrief bescheinigt der Genehmigungsinhaber, dass das Fahrzeug richtig beschrieben ist und mit dem genehmigten Typ übereinstimmt. Hat der Genehmigungsinhaber für ein Fahrzeug mit EG-Typgenehmigung keinen Fahrzeugbrief mitgegeben, ist eine Übereinstimmungsbescheinigung (Certifikate of Conformite - CoC -) erforderlich.

Fahrzeugbrief verloren? So erhalten Sie Ersatz.

Der Verlust eines Fahrzeugbriefes ist (ggf. unter Abgabe einer Versicherung an Eides Statt) der Zulassungsbehörde zu melden, die dem Fahrzeug zuletzt ein amtliches Kennzeichen zugeteilt hat. Sie wiederum informiert das Kraftfahrt-Bundesamt, das den Verlust des Fahrzeugbriefes über das "Verkehrsblatt" (dem Amtsblatt des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen), bekannt gibt (Aufbietung). Mit der Veröffentlichung im Verkehrsblatt soll erreicht werden, dass der "aufgebotene" Fahrzeugbrief innerhalb einer festgesetzten Frist der Zulassungsbehörde vorgelegt wird. Der Verlust des Fahrzeugbriefes wird darüber hinaus im Zentralen Fahrzeugregister vermerkt.

Die Zulassungsbehörde fertigt den Ersatzfahrzeugbrief aus, falls nach Ablauf der bei der Aufbietung angegebenen Frist (14 Tage ab Veröffentlichung der Nummer des verloren gegangenen Fahrzeugbriefes im "Verkehrsblatt") der verloren gegangene Fahrzeugbrief nicht vorgelegt wurde. Dem Kraftfahrt-Bundesamt wird die Nummer des Ersatzfahrzeugbriefes zur Eintragung in das Zentrale Fahrzeugregister mitgeteilt.

Von der Aufbietung kann im Ausnahmefall abgesehen werden, wenn die Zulassungsbehörde keine Bedenken hat, weil eine missbräuchliche Verwendung des verloren gegangenen Fahrzeugbriefes ausgeschlossen erscheint. Wurde der Fahrzeugbrief einer anderen Person oder Stelle als dem Inhaber der Zulassung (z.B. einem Leasinggeber oder einer Bank) ausgehändigt, kann die Aufbietung nur unterbleiben, wenn auch diese Person oder Stelle dem zustimmt.

  

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