Vom Kraftfahrt-Bundesamt verwendete Genehmigungszeichen beinhalten immer eine dreiperiodische Wellenlinie oder die Buchstabenfolge "KBA" oder die Kennzeichnungen e1 bzw. E1. Am häufigsten sind Genehmigungszeichen auf Fahrzeugteilen zu finden. Jedes Genehmigungszeichen wird nur einmal zugeteilt.
ABG-Prüfzeichen | M... | Nationale Vorschriften für bauartgenehmigungspflichtige Fahrzeugteile z. B. M5022 Selbsttätige Anhängekupplung |
ABE-Typzeichen | KBA... | Nationale Vorschriften für Fahrzeugteile z. B. KBA 37572 Heckspoiler z. B. KBA 43083 Sonderrad |
ECE-Regelungen | Deutschland z. B. 13 R - 053111 Bremsanlage | |
Frankreich | ||
Italien | ||
Niederlande | ||
bis | ... | |
Slowakei | ||
EWG-Richtlinien | Deutschland z. B. 0073 Dreipunkt-Sicherheitsgurt | |
Frankreich | ||
... | ||
Dänemark (weil keine ECE-Nr. vorhanden) |