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Fahrerlaubnisklassen

(EU-weit einheitlich)

FE-Klasse neu
(§ 6 FeV) /
eingeschlossene
Klassen
Fahrzeugart weitere Bedingungen Mindestalter
(§ 10 FeV)
A
A 1, M
Krafträder- über 50 ccm oder über 45 km/h

während der ersten 2 Jahre:
- bis 25 kW Leistung und
- bis 0,16 kW Leistung je Kilogramm

Bewerber, die bereits 25 Jahre alt sind oder während dieser Frist werden, können die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben.
18
A 1
M
Leichtkrafträder- bis 125 ccm Hubraum und bis 11 kW Leistung
- für 16- bis 17jährige gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h
16
B
M, L
Pkwbis 3 500 kg und bis 8 Sitzplätze
(ohne Führersitz) und Anhänger bis 750 kg oder Anhänger bis Leermasse Pkw / zusammen bis 3 500 kg
18
(17)
C
C 1
Lkwmehr als 3 500 kg und Anhänger bis 750 kg
- Vorbesitz Klasse B
- Befristung ab 50. Lebensjahr jeweils 5 Jahre (ärztliche und augenäztliche Untersuchung)
18
C 1bis 7 500 kg und Anhänger bis 750 kg
- Vorbesitz Klasse B
- Befristung ab 50. Lebensjahr jeweils 5 Jahre (ärztliche und augenärztliche Untersuchung)
18
(17)
D
D 1
Bussemehr als 8 Sitzplätze (ohne Führersitz) und Anhänger bis 750 kg
- Vorbesitz Klasse B
- Befristung jeweils 5 Jahre (ärztliche und augenärztliche Untersuchung)
21
(20)
D 1bis 16 Sitzplätze (ohne Führersitz) und Anhänger bis 750 kg
- Vorbesitz Klasse B
- Befristung jeweils 5 Jahre (ärztliche und augenärztliche Untersuchung)
EAnhänger- Kraftfahrzeuge mit Anhängern über 750 kg (Ausnahme siehe Klasse B)
Daraus ergeben sich die Klassen BE, CE, C1E, DE, D1E

- Vorbesitz der zu Grunde liegenden Klasse B, C, C1, D oder D1
- CE schließt BE, C1E und T ein
- Bei C1E und D1E dürfen Kombinationen bis 12 000 kg (Anhänger bei Leermasse Lkw bzw. Bus) gefahren werden.
FeV= Fahrerlaubnisverordnung
Fahrerlaubnisklassen außerhalb der EG-Führerscheinrichtlinie

(nur in Deutschland gültig)

Mzweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor
(Moped, Mokick)
bis 50 ccm und bis 45 km/h16
Lselbstfahrende Arbeitsmaschinen,
Stapler und andere Flurförderzeuge
bis 25 km/h und Anhänger16
land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinenbis 32 km/h mit Anhänger bis 25 km/h
T
M, L
selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h und Anhänger16
land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
(bis 40 km/h: Mindestalter = 16- bis 17-jährige)
für 16- bis 17jährige gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h
bis 60 km/h und Anhänger
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen
(bei Beschränkung des Ausweises auf Krankenkraftwagen: Mindestalter = 19 Jahre)
21
Prüfung für Mofa (bis 25 km/h)
(wenn ein Kind unter 7 Jahren mitgenommen wird: Mindestalter = 16 Jahre)
15

Die Fahrerlaubnisbehörde kann bei Mindestalter Ausnahmen zulassen. Die Klammerwerte beim Mindestalter beziehen sich auf den Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer" oder vergleichbare Berufe.

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