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EU-Führerschein

Für deutsche Fahrschüler brachte der EU-Führerschein zum 1. Januar 1999 wichtige Veränderungen mit sich. In Deutschland ersetzen heute die europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E die bisher übliche Klasseneinteilung nach Nummern. Die Fahrerlaubnis kann in allen EG-Mitgliedstaaten sowie in den EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein ohne Umtausch genutzt werden. Damit entfällt der Umtausch einer Fahrerlaubnis bei Wohnsitzwechsel von einem Mitgliedstaat in einen anderen. Führerscheine, die nach altem Recht erteilt wurden, bleiben grundsätzlich auch nach dem 01.01.1999 in vollem Umfang und ohne Befristung gültig.
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