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Urteil: Autoschlüssel im Werkstattbriefkasten – grob fahrlässig

Ein Versicherungsnehmer, der seinen Fahrzeug-Schlüssel im unzureichend gesicherten Werkstatt-Briefkasten deponiert, muss nach Informationen des ADAC im Falle eines Wagendiebstahls damit rechnen, dass seine Kaskoversicherung die Leistung verweigert, weil der Diebstahl grob fahrlässig herbeigeführt wurde.


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