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Nach einem Unfall überlegt handeln

Nach einem Verkehrsunfall gilt es überlegt zu handeln. Einen Rechtsanwalt einzuschalten, ist nach einem Unfall immer sinnvoll – vor allem bei Verletzungen oder einem Totalschaden des Fahrzeugs. Hat der Unfallgegner den Schaden verursacht, können die Ansprüche der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung vorgelegt werden. Eine Abfindungserklärung nie ohne eine Beratung durch den Rechtsanwalt unterschreiben.


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