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Schulweg: Frühestens ab 5. Klasse mit dem Fahrrad

Im Stundenplan der Grundschule hat die Radfahrerausbildung einen festen Platz. Jährlich nehmen 95% aller Schüler laut Deutscher Verkehrswacht daran teil. Die theoretische und praktische Radfahrerprüfung absolvieren sie im 4. Schuljahr. Kinder sollten frühestens im 5. Schuljahr das Rad für den Schulweg nutzen. Und ab dem 10. Geburtstag müssen Kinder wie alle anderen Radfahrer auf Radwegen oder – wenn nicht vorhanden – auf der Fahrbahn fahren.


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