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Fahrerflucht: Straftat mit Folgen

Nach den offiziellen Unfallstatistiken nehmen die Fälle von Fahrerflucht bei Sachschäden zu. Informationen über die rechtlichen Zusammenhänge nach einem Unfall. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, so die amtliche Bezeichnung, ist eine Straftat (§ 142 Strafgesetzbuch). Auch der Versuch, sich durch Unfallflucht der Feststellung von Personalien, Unfallhergang usw. zu entziehen ist grundsätzlich strafbar.


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