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Schuldrecht: Käufer muss beim Autokauf Sachmangel beweisen

Mache der Käufer, so die Richter des BGH, "unter Berufung auf das Vorliegen eines Sachmangels Rechte gemäß § 437 BGB geltend, nachdem er die Kaufsache entgegengenommen habe, so treffe ihn auch nach neuem Schuldrecht die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründeten Tatsachen".


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