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Kindersitz unbedingt an Körpergröße und Gewicht anpassen

Ob im Auto oder im Flugzeug – kommt es unterwegs zu einem Unfall, kann der richtige Kindersitz schützen. Deshalb gehören Kinder im Auto bis zum zwölften Lebensjahr oder einer Größe von 1,50 m in einen Kindersitz oder auf eine Sitzerhöhung. So schreibt es die gesetzliche Regelung vor. Für Kindersitze gilt seit Oktober 2014 neben der europäischen Norm ECE-R 44/03 die neue ECE-R 129. Der Unterschied: Während die ältere Regelung die Sitzkategorien nach dem Gewicht der Kinder festlegt, richtet sich die neue nach ihrer Größe.


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