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Orangefarbene 13er TÜV-Plakete? Ab zum TÜV!

TÜV-PlaketteWer noch eine orangefarbene Prüfplakette mit der Zahl 13 auf dem Nummernschild hat, sollte sich so schnell wie möglich zur Hauptuntersuchung anmelden. Sonst wird ab spätestens März nämlich ein Bußgeld fällig – und es droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Ist die Plakette im Dezember 2013 abgelaufen, droht dem Fahrer ab März 2014 ein Bußgeld von 15 Euro. Gleich 25 Euro und 1 Punkt in Flensburg werden fällig, wenn man die Hauptuntersuchung mehr als 4 Monate verschiebt.


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