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Sonderkündigungsrecht für Kfz-Versicherungen

Die Kfz-Versicherung wird 2014 für viele Autofahrer teurer. Wer jetzt noch wechseln will, muss sich sputen. Stichtag ist bei den meisten Verträgen in diesem Jahr – weil der 30. November auf einen Samstag fällt – Montag, der 02. Dezember 2013. Spätestens an diesem Tag muss das Kündigungsschreiben beim Versicherer eingehen. Autofahrern steht eine außerordentliche Kündigung auch nach diesem Stichtag zu, und zwar, wenn sich die Prämie erhöht hat, ohne dass ein Schadenfall hierfür die Ursache ist.


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