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Reflektierende Warnkleidung für Motorradfahrer Pflicht

Ab dem 01. Januar 2013 müssen Motorradfahrer nach Informationen des ADAC in Frankreich reflektierende Warnkleidung tragen. Die neue Verordnung sieht vor, dass ab einem Hubraum von mehr als 125 ccm oder bei Fahrzeugen der Klasse L5e (Motordreiräder) mindestens 150 cm2 auf der Kleidung aus reflektierendem Material bestehen müssen. Zuwiderhandlungen gegen die Tragepflicht werden mit einer Geldbuße geahndet.


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