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Urteil: Parken auf Radwegen kann teuer werden

Wer sein Fahrzeug zu einem erheblichen Teil auf dem Radweg parkt, riskiert nicht nur ein Verwarnungsgeld von mindestens 15 Euro. Die Behörde darf den Wagen auf Kosten des Halters auch abschleppen lassen, wenn die Gefahr besteht, dass andere Autofahrer dem Beispiel des Falschparkers folgen. Die Grundsätze dieser Entscheidung sind auch auf das Gehwegparken mit zwei Rädern anwendbar.


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