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Kfz-Schäden nach der Freinacht: Wer zahlt?

Wer nach der Freinacht sein Auto mit Toilettenpapier und Rasierschaum verunstaltet vorfand, sollte sich nach einem Rat des ADAC nicht ärgern. In der Nacht vom 30. April auf den 01. Mai darf nach einem alten Brauch Schabernack getrieben werden. Wurde ein Kfz beschädigt, sollte dessen Halter auf alle Fälle Strafantrag wegen Sachbeschädigung stellen.


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