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Sachmängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf: Wer zahlt?

Laut Gesetz muss ein Händler mindestens 12 Monate für Mängel an einem Gebrauchtwagen gerade stehen. Trotzdem kommt es in der Praxis immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, weil die Abgrenzung zwischen einem Mangel und normalem Verschleiß schwierig ist. Für den Mangel haftet der Händler, für natürlichen Verschleiß muss der Kunde aus eigener Tasche bezahlen.


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