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Urteil: Geld zurück bei Verstopfung des Rußpartikelfilters

Der Neuwagen mit Dieselmotor schaltete immer wieder auf "Notlauf", weil der Rußpartikelfilter verstopft war. Nach 14 unfreiwilligen Aufenthalten in der Werkstatt wollte der genervte Besitzer sein Geld zurück. Das Gericht gab ihm Recht. Störungen im Fahrzeugbetrieb, die auf die Verstopfung des Rußpartikelfilters zurückzuführen sind, stellen eine Mangelhaftigkeit des Fahrzeuges dar.


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