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Winterreifen bei MietautosWer im Winter mit einem Mietauto fahren will, muss dafür sorgen, dass die Reifen für schnee-, matsch- und eisbedeckte Fahrbahnen geeignet sind. Die Autovermieter sind nicht verpflichtet, ihre Fahrzeugflotten vollständig auf Winterreifen umzustellen. Kommt es bei winterlichen Fahrbahnbedingungen mit Sommerreifen zu einem Verkehrsunfall, können auf den Mieter – trotz Vollkaskoschutz – Regressforderungen zukommen. |