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Urteil: Autohändler haftet auch für Konstruktionsfehler

Wenn ein Konstruktionsfehler bei einem Fahrzeug vorliegt, kann der Käufer auch dann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt. Nicht jede Funktionsbeeinträchtigung führt zu einem Mangel. Für normalen Verschleiß muss der Verkäufer nicht haften.


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